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Ministerien einigen sich: Telefon-Warteschleifen sollen künftig kostenlos sein

zuletzt aktualisiert: 22.09.2010 - 17:53

Berlin (RPO). Verbraucher sollen für Anrufe bei Service-Telefonnummern künftig erst bezahlen, wenn sie mit einem Gesprächpartner verbunden sind. Die Warteschleifen davor sollen kostenlos werden, wie eine Nachrichtenagentur am Mittwoch aus Regierungskreisen in Berlin erfuhr. Auf diese bislang umstrittene Regelung verständigten sich demnach die zuständigen Ministerien.

Verbraucher sollen mit einem Tankgutschein am Telefon für ein Abo geködert werden.  Foto: ddp, ddp
Verbraucher sollen mit einem Tankgutschein am Telefon für ein Abo geködert werden. Foto: ddp, ddp

Die neue Regelung soll den Angaben zufolge für alle Warteschleifen und bei Anrufen aus dem Festnetz genauso wie vom Handy gelten. "Künftig heißt es also: Entgelt nur noch gegen Leistung", hieß es dazu aus den Kreisen. Die Einigung ist Teil der Umsetzung des sogenannten EU-Telekom-Pakets, dass die Verbraucher in mehreren Punkten besserstellen soll.

Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits im März einen Entwurf dazu vorgelegt. Damals fehlten noch die Vorgaben für kostenlose Warteschleifen. Dagegen schon enthalten waren Erleichterungen für die Mitnahme von Rufnummern: Diese sogenannte Rufnummern-Portierung muss künftig innerhalb eines Arbeitstages erfolgen.

Außerdem sollen Verträge künftig eine maximale Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben. Gleichzeitig müssen die Telekommunikationsfirmen aber auch Verträge mit einer Laufzeit von nur zwölf Monaten anbieten. Zudem soll es künftig besondere Anforderungen zugunsten behinderter Nutzer geben.

Zusammen mit der Einigung auf kostenlose Warteschleifen beschlossen Wirtschafts- und Verbraucherschutzministerium den Regierungskreisen zufolge nun auch, dass Verbraucher künftig besser vor der Abrechnung von Internet-Kostenfallen über die Handyrechnung geschützt sein sollen. Demnach können, wie schon jetzt beim Festnetz, künftig keine Anschlüsse mehr gesperrt werden, wenn Kunden Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten einlegen.

Ebenfalls sollen Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht bei Umzügen erhalten, wenn die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann. Kunden waren dabei bislang häufig auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und mussten teils Grundgebühren für Dienste zahlen, die sie nach einem Umzug nicht mehr nutzten.

Quelle: AFP

 
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