Mädchen erstickte in vergrabener Kiste: Tödliche Entführung nach 27 Jahren vor Gericht
VON MARIA MARQUART, AP - zuletzt aktualisiert: 19.02.2009 - 17:44Augsburg (RPO). Es ist eines der erschütterndsten Verbrechen in der deutschen Kriminalgeschichte: Vor 27 Jahren wurde die zehnjährige Ursula Herrmann am bayerischen Ammersee verschleppt und in einer lediglich 136 mal 60 Zentimeter hohen Kiste im Wald vergraben. Nach nur wenigen Stunden erstickte das Mädchen. Ihr Entführer verlangte drei Tage später in einem Erpresserbrief von ihren Eltern zwei Millionen Mark Lösegeld.
Über all die Jahre hinweg verfolgten die Ermittler unzählige Spuren. Eine Reihe davon führte zu Werner M. Seit Donnerstag steht er mit seiner Frau vor dem Augsburger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-jährigen Fernsehtechniker erpresserischen Menschenraub mit Todesfolge vor. Seine 62 Jahre alte Ehefrau ist wegen Beihilfe mitangeklagt.
Doch ob die Wahrheit in dem Indizienprozess ans Licht kommt, ist fraglich. Durch viele einzelne Beweise will die Staatsanwaltschaft Werner M. die Schuld an dem Tod des Mädchens nachweisen. "Ich habe mit der Tat nichts zu tun", beteuerte der Angeklagte zu Prozessbeginn.
Er wohnte in der Nachbarschaft der Familie Herrmann und soll Ursula am 15. September 1981 auf ihrer Heimfahrt von einem Verwandtenbesuch vom Fahrrad gezerrt, in den Wald gebracht und in der Kiste gesperrt haben. Zwar hatte die Kiste Rohre, doch durch die kam keine Luft, weil nasses Laub darüber lag. Ursula erstickte innerhalb weniger Stunden, ihre Leiche wurde aber erst nach 19 Tagen gefunden.
Ein Tonband brachte den Durchbruch für Anklage
Eine Vielzahl von Indizien für die Schuld von Werner M. haben die Ermittler gesammelt. Seiner Frau werfen sie vor, sie habe Textteile aus Zeitungen und Zeitschriften für die Erpresserbriefe ausgeschnitten. Werner M. gehört bereits seit 1981 zu den Tatverdächtigen, 27 Jahre blieben ihm die Fahnder auf den Fersen. Auch als er von Bayern ins schleswig-holsteinische Kappeln zog.
Den Durchbruch zur Anklage brachte erst ein Tonband, das Fahnder 2007 bei Werner M. fanden. Ursulas Eltern bekamen nach der Entführung ihrer Tochter Erpressungsanrufe, bei denen lediglich die Erkennungsmelodie des Radiokanals Bayern 3 abgespielt wurde, aber auch spezifische Geräusche zu hören sind.
Weitere Indizien: M. habe sich in Vernehmungen in Widersprüche verstrickt, er sei hoch verschuldet gewesen, er habe die Familie Herrmann gekannt, ein Bekannter habe ihn belastet, und er habe in einem abgehörten Telefonat Ursulas Tod als "Betriebsunfall" bezeichnet.
All das versuchte der Angeklagte zu zerpflücken. Das bei ihm gefundene Tonband habe er erst 2007 auf einem Flohmarkt gekauft, sagte er. "Die Schweigeanrufe stammen nicht von mir." Sein Anwalt erklärt, es könne Tausende solcher Tonbänder geben. Auch bei einem anderen zeitweise Beschuldigten sei ein Tonband mit Geräuschen gefunden worden, die mit der Entführung in Verbindung stehen könnten. Dieses Tonband sei aber inzwischen verschwunden.
Ursulas Tod als "Betriebsunfall" bezeichnet
"Es wird ein langer Prozess werden. Ich bin mir sicher, dass ich am Ende freigesprochen werde", sagte Werner M.. Widersprüche in seinen Aussagen hingen mit den zeitlichen Abständen dazwischen zusammen. Schulden habe er zwar gehabt, "aber sie drückten uns nicht".
Die Familie Herrmann habe er nur flüchtig gekannt, sagte M.. Seine Ex-Frau habe dort geputzt, und seine eigene Tochter habe auch mal mit Ursula gespielt. Das habe ihn aber nicht sonderlich interessiert. Um die Kindererziehung habe sich seine damalige Frau gekümmert.
Ein inzwischen verstorbener Bekannter von Werner M. hatte gegenüber der Polizei behauptet, er habe für den Fernsehtechniker ein Loch im Wald gegraben. Diesen Mann, einen "leicht beeinflussbaren und haltlosen Alkoholiker", habe er nur als "Randfigur" gekannt, sagte M..
In einem abgehörten Telefonat mit einem Bekannten, der im Fall Herrmann ebenfalls im Visier der Ermittler steht, hatte M. den Tod des Mädchens als "Betriebsunfall" bezeichnet. Wegen der ständigen Verdächtigungen habe er sich mit dem Freund über den Fall unterhalten, sagte er. Dabei seien sie zu dem Schluss gekommen, bei der Entführung müsse den Tätern ein Fehler - quasi ein "Betriebsunfall" - unterlaufen sein. "Man mag mir die Sprache übelnehmen, aber ich bin wegen meiner Sprache noch lange nicht der Täter", sagte er.
Er werde versuchen, den wahren Täter zu präsentieren, kündigte M. an. Es gebe einen anderen früheren Verdächtigen, einen Polizeibeamten, gegen den ebenso viele Indizien sprächen, gegen den aber nicht intensiv genug ermittelt worden sei.
Ihn selbst wolle man als schlechten Menschen darstellen, sagte Werner M.. Etwa weil er einst seinen Hund ins Eisfach gelegt habe, bis er tot war. "Ich bin sicherlich kein braver Bürger, ich war gelegentlich rücksichtslos", erklärte er. Aber er habe "das Leben dieses Kindes nicht auf dem Gewissen".
Bis Dezember hat sich das Gericht für den Prozess mit 200 potenziellen Zeugen und Tausenden Aktenseiten vorerst Zeit genommen. Es werde ein schwieriges Verfahren, meinte der Verteidiger. "Ich möchte nicht Richter sein in diesem Verfahren."
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