Nach Familiendrama in Treuchtlingen Kleinkind schwebt weiter in Lebensgefahr

Treuchtlingen · Nach dem Familiendrama im fränkischen Treuchtlingen schwebt ein zehn Monate alter Junge weiter in Lebensgefahr. Auch der Zustand seiner zwei schwer verletzten Schwestern - zwei und drei Jahre alt - sei unverändert, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag.

Treuchtlingen: Mann wirft drei Kinder aus dem Fenster
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Treuchtlingen: Mann wirft drei Kinder aus dem Fenster

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Der Vater hatte seine Kinder am Dienstagabend aus einem Fenster im zweiten Stock geworfen und war dann hinterhergesprungen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 30-Jährigen wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags. Als Tatmotiv nannte der Ansbacher Oberstaatsanwalt Alfred Huber "familiäre Probleme".

Die 22 Jahre alte Ehefrau des Täters habe in einer Vernehmung bestätigt, dass es vor der Tat zum Streit zwischen ihr und ihrem Mann gekommen sei, sagte Huber. Der 30-Jährige gab die Tat zu, die auch von Polizisten beobachtet worden war. Er wurde bei dem Sprung nur leicht verletzt. Ein Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl gegen ihn.

Die Ehefrau hatte sich erst vor wenigen Tagen von dem Mann getrennt und war zu ihrer Schwester ins württembergische Allgäu gezogen. Am Dienstagabend telefonierten die Eheleute miteinander und gerieten in Streit. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der 30-Jährige seiner Frau gedroht haben, den Kindern etwas anzutun, falls sie nicht umgehend nach Hause komme. Die Schwester der 22-Jährigen rief danach sofort die Polizei.

Gerade als eine Zivilstreife an dem Haus eintraf, warf der Vater die Kinder aus dem Fenster und sprang hinterher. Kinder und Vater fielen rund sieben Meter tief in einen Vorgarten.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nur im Fall der älteren Kinder wegen versuchten Mordes, weil ein Kleinkind noch nicht in der Lage sei, Argwohn zu entwickeln, sagte Huber. Daher entfalle hier das Mordmerkmal der Heimtücke. Zu den weiteren Umständen - etwa, warum die 22-Jährige ihren Mann und die Kinder zurückgelassen hatte - wollte sich Oberstaatsanwalt Huber nicht äußern.

(dpa)
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