Urteil in Trier 25-Jähriger bekommt Lebenslang für Mord an Schülerin

Trier · Ein 25 Jahre alter Mann ist wegen Mordes an einer Schülerin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er habe das Mädchen aus Trier erstochen, um eine versuchte Vergewaltigung zu verdecken.

 Der Mörder in Handschellen vor Gericht.

Der Mörder in Handschellen vor Gericht.

Foto: dpa, ht axs

Das sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz in ihrer Urteilsbegründung vor dem Landgericht Trier am Montag. Anschließend habe er die Leiche der 16-Jährigen an einem Bahndamm bis zur Unkenntlichkeit verbrannt.

Die Eltern der getöteten Schülerin weinen. Aus Erleichterung, dass der Mörder ihrer 16 Jahre alten Tochter gerade zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden ist. "Es ist eine gewisse Genugtuung", sagt der Vater des Mädchens, das der 25-Jährige im März vergangenen Jahres in Trier an einem Bahndamm erstochen hat. "Aber der Schmerz bleibt", fügt er hinzu, während er am Montag Verwandte und Bekannte im Saal des Landgerichts Trier umarmt.

Auf der anderen Seite des Saals wird der Täter abgeführt. Regungslos hatte der Maler und Lackierer eine Stunde lang der Begründung seiner Strafe zugehört. Sie lautet: Lebenslang, wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung. Für die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz bewies der knapp fünfmonatige Prozess, was die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte. Es war ein Mord aus Verdeckungsabsicht: Der Mann tötete das Mädchen, um eine versuchte Vergewaltigung zu vertuschen.

Der 25-Jährige hatte mit dem Mädchen und anderen Freunden zusammen gefeiert. Spät am Abend fragte die 16-Jährige ihren Bekannten, ob er sie zum Bahnhof begleiten könne, weil sie von dort noch mit dem Bus zu ihrem Ex-Freund fahren wollte. Der Bekannte sagte ja, und sie verabredeten sich für kurze Zeit später - um loszugehen.

Diese Zeit habe der Mann genutzt, um eine Vergewaltigung vorzubereiten, sagte Schmitz. Denn schon seit längerem habe er sich immer wieder mit sexueller Gewalt und Vergewaltigungen auch von Minderjährigen im Internet beschäftigt. Auch am Tag der Tat habe er noch ein Video zu "Vergewaltigung einer 16-Jährigen" geschaut. Als sich dann die Gelegenheit bot, habe der Angeklagte "blitzschnell" reagiert, sagt Schmitz.

Er habe ein Seil am späteren Tatort deponiert, um sein Opfer zu fesseln. Auf dem gemeinsamen Weg entlang der Bahngleise griff er sie an - doch sein Vorhaben scheiterte an der heftigen Gegenwehr. Da habe er sich entschlossen, sie zu töten, damit sie ihn nicht verrate. Erst würgte er sie - dann stach er mit seinem Klappmesser zu. Viermal. Sie verblutete. Dann deckte er sie im Gebüsch mit einer Plane zu.

Leiche zwei Mal mit Brandbeschleuniger angezündet

Am nächsten Tag zündete er die Leiche zweimal an - mit Brandbeschleuniger, den er in einem Supermarkt um die Ecke gekauft hatte. So habe er alle Spuren vertuschen wollen. Ein Zeuge hatte damals die noch brennende Leiche entdeckt und die Polizei alarmiert.

Der 25-Jährige hatte im Prozess eingeräumt, das Mädchen mit vier Stichen getötet zu haben. Vergewaltigen wollen habe er sie aber nicht. Alles sei aus einem Streit heraus passiert, er habe sie auch nur verletzen wollen. Daher hatte sein Verteidiger auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

"Alles Schutzbehauptungen", sagt Schmitz. Ebenso wie seine Aussage, er habe das Seil erst später am Tatort verloren, weil er damit die Leiche in der Plane einpacken wollte. Dies hätte ja nur Sinn gehabt, wenn er die Leiche hätte abtransportieren wollen, kontert die Richterin.

Die Erleichterung war bei dem Urteil im Gerichtssaal spürbar. Manche Besucher klatschten sogar leise. Dennoch: "Meine Schwester bringt das Urteil nicht zurück", sagt die große Schwester des Mädchens.

(felt/dpa)
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