Drei Jahre Jugendstrafe für Tugce-Schläger Verteidiger von Sanel M. kündigt Revision an

Darmstadt · Wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tugce muss der 18 Jahre alte Sanel M. für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge nach dem Jugendstrafrecht schuldig. Die Verteidigung will in Revision gehen.

Fall Tugce: "Der schlimmste Fehler meines Lebens"
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Die Verteidigung von Sanel M. will das Urteil im Tugce-Prozess anfechten. "Wir werden in Revision gehen", sagte sein Anwalt Heinz-Jürgen Borowsky am Dienstag vor dem Landgericht Darmstadt. Man halte die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend, es hätte bessere Möglichkeiten für Sanel M. gegeben, als ihn jetzt im Gefängnis wegzusperren.

Vor dem mit Spannung erwarteten Urteil war es im Gericht zu einem Tumult gekommen. Einige Zuschauer hätten sich in der Warteschlange vor dem Gerichtssaal vordrängeln wollen, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Als andere mit Unverständnis darüber reagiert hätten, habe es Beleidigungen und Rangeleien gegeben. Die Polizei wurde alarmiert. Als die Beamten kamen, schien wieder Ruhe eingekehrt zu sein.

Der 18-Jährige hatte vor dem Landgericht Darmstadt gestanden, der 22-Jährigen im November vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Offenbach heftig ins Gesicht geschlagen zu haben. Die junge Frau stürzte und schlug mit dem Kopf hart auf den Boden auf. Sie fiel in ein Koma, aus dem sie nicht mehr erwachte. Am 28. November, ihrem 23. Geburtstag, ließen ihre Eltern die lebenserhaltenden Maschinen abstellen.

Der Angeklagte gestand zu Beginn des Prozesses die Tat, beteuerte aber, niemals mit Tugces Tod gerechnet zu haben. In seinem Schlusswort vor dem Urteil sagte er: "Der Schlag war der schlimmste Fehler meines Lebens. Ich kann nur sagen, dass es mir leidtut." Sanel M. war wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Sanel M. eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten nach dem Jugendstrafrecht gefordert. Die Nebenklage hatte eine längere Haftdauer gefordert, ohne eine konkrete Dauer zu nennen. Die Verteidigung war der Meinung, eine Bewährungsstrafe würde genügen, sie hatte ein Jahr genannt.

Der gewaltsame Tod von Tugce hatte deutschlandweit große Anteilnahme ausgelöst. Die Studentin soll vor der Tat in der Toilette des Restaurants zwei Mädchen vor dem Angeklagten beschützt haben.

(dpa)
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