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Vor Haftentlassung: TV-Verbot für Christian Klar

zuletzt aktualisiert: 15.12.2008 - 16:05

Berlin (RPO). Die bevorstehende Haftentlassung des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar beschäftigt die deutschen TV-Sender. ZDF-Intendant Markus Schächter und ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender wiesen die Redaktionsleiter des Senders an, Klar nicht in ihre Talkshows einzuladen. Andere Sender und Redaktionen wählen den gleichen Weg.

Schächter und Brender hätten "darum gebeten, mit dem Thema behutsam umzugehen", sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock. In einer E-Mail hätten sie die Redaktionsleiter des Senders aufgefordert, Klar nicht in ihre Sendungen einzuladen. Dies gelte jedoch nicht als Verbot, sagte Stock. Wenn eine Redaktion an einer Einladung Klars interessiert sei, möge sie aber Rücksprache mit der Chefredaktion halten.

Auch redaktionell gibt es im ZDF bereits eine eindeutige Reaktion. "Von unserer Seite bestand nie ein Interesse, Christian Klar einzuladen", sagte Jens Tiedemann, Sprecher von "Johannes B. Kerner".

"Bei uns gibt es ähnliche Überlegungen", sagte ARD-Sprecher Burchard Röver. Die ARD wolle Klar kein Forum bieten und habe "keine Absicht, ihn als Gast einzuladen". Programmdirektor Volker Herres habe dies an die Sender weitergegeben.

"Unabhängig von der nachrichtlichen Berichterstattung wird es bei uns keine Bühne für Christian Klar als Gast geben", sagte RTL-Sprecherin Heike Schultz. Auch die für "Stern TV" verantwortliche Produktionsfirma I&U TV schloss ein Interview mit dem 56-Jährigen aus.

"Er wird bei uns auf absehbare Zeit nicht in Talk- und Politsendungen zu sehen sein", sagte Sonja Friedrich, Sprecherin des Nachrichtensenders n-tv. Alle Redaktionen hätten sich diesbezüglich deutlich positioniert.

Nach 26 Jahren Haft wird der frühere RAF-Terrorist Klar voraussichtlich am 3. Januar 2009 entlassen. Der 56-jährige war 1985 unter anderem wegen neunfachen Mordes und elffachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde unter anderem der Beteiligung an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer für schuldig befunden. 1998 hatte das OLG Stuttgart entschieden, dass Klar angesichts der "besonderen Schwere der Schuld" mindestens 26 Jahre in Haft verbringen muss.

Quelle: DDP

 
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