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Haftbefehl: U-Bahn-Schläger stechen Mann nieder

zuletzt aktualisiert: 29.07.2008 - 11:37

Frankfurt/Main (RPO). Zwei der verurteilten Angreifer eines Frankfurter U-Bahn-Fahrers von Anfang Januar sind noch vor ihrem Haftantritt erneut straffällig geworden. Die beiden jungen Männer sollen am vergangenen Wochenende in der Stadt einen 23-Jährigen mit einem Messer attackiert und dabei lebensgefährlich verletzt haben.

Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag mitteilte, habe das Opfer einen Stich in den Bauch erhalten, wobei innere Organe verletzt wurden. Nur durch eine Notoperation sei der Mann gerettet worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Bei dem Messerstecher handelt es sich vermutlich um jenen 18-Jährigen, der schon als Haupttäter des Angriffs auf den U-Bahn-Fahrer galt. Er war im März zu einer 21-monatigen Jugendstrafe verurteilt worden. Das Urteil gegen ihn ist aber erst seit vergangenem Mittwoch rechtskräftig. Für seinen Haftantritt gab es noch keinen Termin. Haftbefehl bestand nicht mehr, weil das Oberlandesgericht Frankfurt Anfang April eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen hatte.

Nach der erneuten Attacke hat ein Ermittlungsrichter Untersuchungshaftbefehl gegen den 18-Jährigen wegen versuchten Totschlags erlassen. Der Richter sah jetzt eine Flucht- und Wiederholungsgefahr.

Sein mutmaßlicher Komplize bei der Attacke am vergangenen Wochenende soll Anfang Januar ebenfalls an dem Angriff auf den U-Bahn-Fahrer beteiligt gewesen sein. Der ebenfalls 18-Jährige wurde im Juni zu 18 Monaten Jugendstrafe verurteilt, allerdings wegen anderer Straftaten, darunter auch gefährlicher Körperverletzung. Für ihn galt eine sechsmonatige sogenannte Vorbewährung. Wegen Verstößen gegen die Auflagen entschied das Amtsgericht Frankfurt am vergangenen Donnerstag, dass die Jugendstrafe vollstreckt wird.

Der Angriff auf den U-Bahn-Fahrer Anfang Januar hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil sich die Tat im vom Thema Jugendkriminalität geprägten hessischen Landtagswahlkampf ereignete.

Quelle: afp

 
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