Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich Ursula Herrmann erstickte lebendig begraben

Augsburg (RPO). Für die Entführung und den Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann hat die Augsburger Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten Werner M. gefordert. Der heute 59-Jährige habe das Nachbarskind im September 1981 am Ammersee verschleppt und in einer Kiste im Wald lebendig begraben.

 In dieser Kiste, erstickte 1981 das zehnjährige Entführungsopfer Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee.

In dieser Kiste, erstickte 1981 das zehnjährige Entführungsopfer Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee.

Foto: AP, AP

Darin sei das Mädchen in wenigen Stunden erstickt, sagte Oberstaatsanwältin Brigitta Baur am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht. Von den verzweifelten Eltern habe der Angeklagte in den folgenden Tagen zwei Millionen Mark Lösegeld zu erpressen versucht.

Der 59-jährige Werner M. beteuerte in seinem Schlusswort seine Unschuld: "Ich habe mit dieser Tat nichts zu tun", sagte er achselzuckend. Sein Verteidiger Walter Rubach forderte Freispruch und warf der Anklage ein löchriges Puzzle mit vielen Spekulationen vor. Der Wunsch nach Sühne für dieses "so widerwärtige und verachtenswerte Verbrechen" dürfe nicht dazu führen, "dass begründete Zweifel ignoriert werden". Das Landgericht verkündet sein Urteil am 25. März.

Der einjährige Indizienprozess hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Werner M. zweifelsfrei überführt. Selten sei ein Verbrechen so kaltblütig und erbarmungslos begangen worden. "Sie erstickte an ihrem ersten Schultag nach den Sommerferien, lebendig begraben in einer Kiste im Wald," sagte Baur und beschwor die Kammer: "Hohes Gericht, stellen sie sich die Angst der Zehnjährigen vor!"

Tonband und widerrufenes Geständnis

Werner M. habe ihr am Abend des 15. September 1981 am Uferweg bei Eching am Ammersee aufgelauert, als sie vom Turnunterricht nach Hause geradelt sei. Dann habe er sie im nahen Wald in die enge Holzkiste gepfercht, den Deckel verriegelt und mit Erde zugeschaufelt. Wahrscheinlich habe ihm dabei ein inzwischen verstorbener Freund geholfen. Dieser Mann habe gestanden, dass er das Erdloch für Werner M. nichtsahnend ausgehoben habe, das später allerdings widerrufen. In einem 2007 abgehörten Telefongespräch habe der Angeklagte den Tod des Kindes als "einen Betriebsunfall" bezeichnet und sich nach den Verjährungsfristen erkundigt.

Der Täter legte Trinken und Zeitschriften in die Kiste. Aber weil die Belüftungsrohre zu dünn und verstopft gewesen seien, sei die Kiste "hermetisch verschlossen" gewesen, erklärte die Staatsanwältin. Damit habe der Täter "den Tod des Kindes zumindest leichtfertig verschuldet".

Ein zentrales Beweismittel ist ein Tonbandgerät, mit dem laut Gutachtern die Erpresseranrufe bei den Eltern des entführten Kindes abgespielt wurden. Es wurde 2007 nach dem Umzug von Werner M. nach Schleswig-Holstein in seiner Wohnung sichergestellt.

Verteidiger Rubach sagte, das Tonband habe Werner M. erst später auf einem Flohmarkt gekauft. Der verstorbene geständige Komplize sei ein windiger "Lügner und Betrüger" gewesen.

Keine Beweise gegen Ehefrau

Baur sagte, das Tatmotiv des als gewalttätig und skrupellos bekannten Werner M. sei "der Wunsch nach dem schnellen Geld" gewesen. Obwohl hoch verschuldet, habe er mehrere Autos und Boote besessen und eine Weltreise geplant. Dass er den Hund seiner Frau lebendig in die Tiefkühltruhe gesperrt habe, weil er sich über ihn geärgert habe, zeige seine Gefühllosigkeit. Zeugen zufolge habe er auch einen Überfall auf einen Geldboten erwogen und erklärt: "Ich will von den Schulden weg, koste es, was es wolle."

Für die wegen Beihilfe angeklagte Ehefrau von Werner M. beantragte die Staatsanwaltschaft Freispruch. Es sei nicht bewiesen, dass sie die Zeitungsschnipsel für die Lösegeldbriefe ausgeschnitten habe.

Die Anwältin von Ursula Herrmanns Eltern, Marion Zech, forderte, Werner M. wegen Mordes aus Habgier zu verurteilen. "Das Lüftungssystem konnte von vorneherein nicht funktionieren in diesem unterirdischen Gefängnis", sagte sie. "Das war ein sicheres Todesurteil."

(apd/felt)
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