Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Betrunkener Jäger muss Waffenschein abgeben

Leipzig · Leicht angetrunken war ein Jäger auf die Pirsch gegangen. Nun verliert der Mann aus Köln seinen Waffenschein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden.

Jäger demonstrieren vor Landtag gegen Jagdrecht
8 Bilder

Jäger demonstrieren vor Landtag gegen Jagdrecht

8 Bilder

Nach dem Konsum von Alkohol dürfen Jäger ihre Waffen nicht mehr benutzen. Auch nach nur einem einzigen Schuss müssen sie sonst ihren Waffenschein abgeben, wie am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. (Az: 6 C 30.13)

Gemäß der Entscheidung verliert ein Jäger aus dem Rheinland seine "waffenrechtliche Erlaubnis". Er hatte zuhause zwei Gläser Rotwein und ein Glas Wodka getrunken und sich dann auf den Weg zur Jagd gemacht. Von einem Hochsitz aus erlegte er einen Rehbock mit einem Schuss.

Auf der Heimfahrt kam der Mann in eine Polizeikontrolle. Ein freiwilliger Atem-Test ergab einen Alkoholwert von 0,47 Promille, ein späterer Test auf der Wache zeigte 0,39 Promille. Daraufhin widerrief das Polizeipräsidium die waffenrechtliche Erlaubnis des Mannes.

Dies geschah zu Recht, befand nun das Bundesverwaltungsgericht. Waffenschein-Inhaber müssten vorsichtig und sachgemäß mit Waffen und Munition umgehen. Dies tue nur, "wer sie ausschließlich in nüchternem Zustand gebraucht und sicher sein kann, keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zu erleiden". Alkohol wirke enthemmend und mindere die Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit, betonten die Leipziger Richter.

Ob es im konkreten Fall tatsächlich "Ausfallerscheinungen" gab, ist laut Gericht unerheblich. Es reiche aus, dass der Jäger "das Risiko solcher Ausfallerscheinungen eingegangen ist". Schon ein einmaliger Verstoß rechtfertige die Prognose, "dass er auch künftig mit Waffen nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen wird". Ein einziger Schuss unter Alkoholeinfluss führe bereits dazu, dass der Jäger das für seinen Waffenschein erforderliche Vertrauen nicht länger verdiene, erklärte das Gericht.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort