Betrug und Steuerhinterziehung: Urteil gegen Karsten Speck ist rechtskräftig
zuletzt aktualisiert: 21.12.2010 - 17:00Frankfurt/Oder (RPO). Das Verurteilung des Schauspielers Karsten Speck zu einer Gesamtstrafe von fünf Jahren Haft ist rechtskräftig. Keine der Prozessbeteiligten habe Rechtsmittel eingelegt, sagte der Frankfurter Landgerichtspräsident Dirk Ehlert am Dienstag..
Das Gericht hatte Speck am vergangenen Montag des banden- und gewerbsmäßigen Betruges sowie der Steuerhinterziehung in zwei Fällen schuldig gesprochen.
Der vor allem durch die ZDF-Serie "Hallo Robbie!" bekannte Speck war angeklagt, gemeinsam mit seiner Frau in den Jahren 2002 bis 2005 Gläubigern eine sechsstellige Summe vorenthalten zu haben. Zudem soll das Ehepaar die Einkommenssteuer gemindert haben. Hintergrund sind Verbindlichkeiten des Paars aus fehlgeschlagenen Immobiliengeschäften in Millionenhöhe.
Verurteilt wurde Speck lediglich für jene Betrugsfälle, die seine Einnahmen aus den Jahren 2002 und 2003 betrafen, sowie die entsprechend verkürzten Einkommenssteuern. Das Verfahren hinsichtlich der späteren Vorwürfe stellte die Kammer ein.
Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten darauf verständigt, dass Speck nur für diese beiden Jahre verurteilt wird, sofern er diese Taten gesteht. Speck legte daraufhin ein Geständnis ab.
Der Schauspieler war bereits 2004 vom Landgericht Dortmund wegen Immobilienbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Im Frankfurter Prozess wurde das Urteil von 2004 in die Gesamtstrafe einbezogen. Als Entschädigung für die lange Verfahrensdauer ordnete das Landgericht Frankfurt (Oder) an, dass neun Monate der jetzt verhängten Freiheitsstrafe bereits als vollstreckt gelten.
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