Urteil in Stralsund Sechseinhalb Jahre Haft für Vater - Baby schwer verletzt

Stralsund · Weil er sein Baby immer wieder misshandelt hat, ist ein Vater aus Mecklenburg-Vorpommern zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Eine versteckte Kamera hatte ihn überführt.

 Mit Fußfesseln kommt der Angeklagte Stefan A. am 1. Februar 2017 in den Sitzungssaal im Landgericht Stralsund.

Mit Fußfesseln kommt der Angeklagte Stefan A. am 1. Februar 2017 in den Sitzungssaal im Landgericht Stralsund.

Foto: dpa, sts sab ehl tba

Das Landgericht Stralsund ging am Montag in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass der 32-jährige Fachinformatiker, der auch ein Lehramtsstudium absolvierte, das Kind zwischen dem Herbst 2014 und dem Sommer 2015 in mindestens 14 Fällen misshandelte, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Bei der Strafzumessung sei zu berücksichtigen, dass eine dauerhafte Behinderung zu befürchten sei und dass es sich bei einem Baby um ein besonders wehr- und schutzloses Kind handele, sagte die Vorsitzende Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung. Der Junge ist aufgrund schwerer Hirnschädigungen zu 70 Prozent schwerbehindert.

Die Kameras hatten der Angeklagte und die Mutter des Kinds in der gemeinsamen Wohnung installiert, um sich gegenseitig zu beweisen, dass sie jeweils für die schwere Erkrankung ihres Kinds nicht verantwortlich sind. Die auf der Festplatte eines Computers gespeicherten Aufnahmen schaute sich die Mutter jedoch erst im Sommer 2016 an - ein Jahr nach der Trennung vom Vater des Kinds.

Das Baby kam bereits im November 2014 mit einer Hirnblutung und Krämpfen in ein Krankenhaus. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlicher Misshandlungen wurden eingestellt. Außerdem schob die Mutter den Zustand ihres Babys auf eine Krankheit, die nicht erkannt worden sei. Ihren Mann hielt sie nach Angaben des Gerichtssprechers damals für unschuldig.

(felt/dpa)
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