Urteil in Verden Holocaust-Leugnerin Haverbeck muss zweieinhalb Jahre in Haft

Verden · Das Amtsgericht Verden hat die 88-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Volksverhetzung verurteilt.

 Ursula Haverbeck sitzt mit ihrem Anwalt Wolfram Nahrath im Landgericht in Verden.

Ursula Haverbeck sitzt mit ihrem Anwalt Wolfram Nahrath im Landgericht in Verden.

Foto: dpa, crj fpt

Richter Christoph Neelsen folgte damit am Montag dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Haverbecks Anwalt hatte auf Freispruch plädiert. Die 88-Jährige hatte in mehreren Beiträge in der in Verden herausgegebenen Zeitschrift "Stimme des Reiches" den Holocaust geleugnet.

Auch am Montag sprach Haverbeck in ihrem Schlusswort von einer "Auschwitz-Lüge" und betonte, das Konzentrationslager Auschwitz sei kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen, wo keine Menschen vergast worden seien. Der Prozess wurde von starken Sicherheitsvorkehrungen begleitet. Haverbeck kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hatte Haverbeck erst im Oktober wegen Volksverhetzung zu einer Gefängnisstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Im September verhängte das Amtsgericht Detmold eine achtmonatige Haftstrafe gegen sie, und bereits im November 2015 war Haverbeck vom Amtsgericht Hamburg zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Alle diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

(felt/dpa)
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