Urteil in Frankfurt/Oder "Maskenmann" muss lebenslang hinter Gitter

Frankfurt (Oder) · Im "Maskenmann"-Prozess ist der Angeklagte vom Landgericht Frankfurt (Oder) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sprachen den Angeklagten am Freitag unter anderem des versuchten Mordes schuldig.

"Maskenmann" vor Gericht: "Ich bin der Falsche"
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Nach Ansicht des Richters wollte der 47-Jährige durch eine Entführung Lösegeld erpressen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei habe er auch mit Tötungsabsicht auf einen Wachmann geschossen, der seitdem im Rollstuhl sitzt. Ihm soll der Verurteilte 250.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Das Strafmaß entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in dem Indizienprozess auf Freispruch plädiert. Die Nebenklage hatte zudem Sicherungsverwahrung verlangt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 zwei Millionärsfamilien südöstlich von Berlin überfallen und einen Bankmanager entführt zu haben. Der 47-Jährige hatte zu Verhandlungsbeginn die Taten bestritten.

Der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs sagte bei der Urteilsbegründung, der bereits vorbestrafte Angeklagte habe geplant, ein Mitglied einer wohlhabenden Familie zu entführen. Mit dem hohen Lösegeld, das er erpressen wollte, habe er seinen Lebensunterhalt bestreiten wollen. Nach seiner Haftentlassung 2009 habe der Angeklagte - ein früherer Dachdecker - keine Arbeit aufgenommen. Er habe für seine Pläne Orte in Ost-Brandenburg auskundschaftet.

Im Sommer 2011 habe der Mann eine Unternehmersgattin niedergeschlagen, die sich allerdings heftig gewehrt habe, sagte der Richter. Deshalb habe er von der Frau abgelassen und sei mit einem Wasserfahrzeug über den angrenzenden See geflüchtet. Danach habe er beschlossen, die Tochter der Familie zu entführen. Aber auch das sei schiefgegangen. Er habe die junge Frau abgepasst, als sie mit einem Wachmann von der Pferdekoppel kam. Er habe sie mit einer Pistole bedroht. Die Frau habe aber fliehen können. "Der Angeklagte merkte, dass es Komplikationen gibt", sagte Fuchs. Daraufhin habe er geschossen.

Der Richter sagte weiter, da die Entführung der beiden Frauen gescheitert sei, habe sich der Angeklagte entschlossen, 2012 einen Bankmanager zu kidnappen.

Der Indizienprozess war auch deshalb spektakulär, weil die Ermittlungsarbeit in dem Kriminalfall in den Fokus geriet.
Polizeibeamte hatten als Zeugen angegeben, dass sie nicht in alle Richtungen - etwa einer fingierten Entführung - hätten ermitteln dürfen. Zuletzt spitzte sich der Prozess erneut zu, weil die Verteidigung einen möglichen weiteren Verdächtigen ins Spiel brachte: einen Ex-Polizisten.

Bei allen Überfällen trug der Täter eine Art Imkermaske - daher kommt die Bezeichnung "Maskenmann".

(dpa)
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