Bundesverfassungsgericht: Urteil über Vorratsdatenspeicherung am 2. März
zuletzt aktualisiert: 18.02.2010 - 11:00Karlsruhe (RPO). Das Bundesverfassungsgericht wird am 2. März sein Urteil über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bundesbürger wird unter anderem durch eine Massenbeschwerde von fast 35 000 Klägern angegriffen. Bei der Verhandlung im Dezember 2009 waren Zweifel der Richter an der Verfassungsmäßigkeit des seit 2008 geltenden Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung deutlich geworden.
Das Gesetz verpflichtet die Telekommunikationsfirmen, die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen der Bundesbürger ohne konkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Der Abruf der Daten durch die Sicherheitsbehörden ist unter bestimmten Umständen gestattet.
Während die Kläger einen "Dammbruch" zulasten des Datenschutzes sehen, hält die Bundesregierung die angegriffenen Regelungen für "angemessen". Das Gesetz diene "nicht der flächendeckenden Überwachung der Bevölkerung", sondern dem Zweck, Straftaten effektiv zu verhindern und zu verfolgen.
Das Verfassungsgericht hatte 2008 in Eilentscheidungen die massenhafte Speicherung der Daten zwar vorerst gebilligt, aber deren Nutzung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste an hohe Hürden geknüpft.
Aus Klägersicht verletzt die Vorratsdatenspeicherung das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Protokolliert wird, wer wann mit wem und von wo aus per Telefon, Handy, E-Mail, Fax oder SMS in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten. Kommunikationsinhalte dürfen laut Gesetz nicht erfasst werden.
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