Bundesverfassungsgericht Urteil über Vorratsdatenspeicherung am 2. März

Karlsruhe (RPO). Das Bundesverfassungsgericht wird am 2. März seinUrteil über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verkünden. Dasteilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten allerBundesbürger wird unter anderem durch eine Massenbeschwerde von fast35 000 Klägern angegriffen. Bei der Verhandlung im Dezember 2009waren Zweifel der Richter an der Verfassungsmäßigkeit des seit 2008geltenden Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachungdeutlich geworden.

Das Gesetz verpflichtet die Telekommunikationsfirmen, die Datenvon Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen der Bundesbürger ohnekonkreten Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Der Abrufder Daten durch die Sicherheitsbehörden ist unter bestimmtenUmständen gestattet.

Während die Kläger einen "Dammbruch" zulasten des Datenschutzessehen, hält die Bundesregierung die angegriffenen Regelungen für"angemessen". Das Gesetz diene "nicht der flächendeckendenÜberwachung der Bevölkerung", sondern dem Zweck, Straftaten effektivzu verhindern und zu verfolgen.

Das Verfassungsgericht hatte 2008 in Eilentscheidungen diemassenhafte Speicherung der Daten zwar vorerst gebilligt, aber derenNutzung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste an hoheHürden geknüpft.

Aus Klägersicht verletzt die Vorratsdatenspeicherung dasTelekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelleSelbstbestimmung. Protokolliert wird, wer wann mit wem und von wo ausper Telefon, Handy, E-Mail, Fax oder SMS in Verbindung gestanden hat.Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten.Kommunikationsinhalte dürfen laut Gesetz nicht erfasst werden.

(DDP/fb)
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