Urteil zu Vaterschaftstests Richter üben sich in kluger Zurückhaltung

Meinung | Berlin · Kinder haben keinen Anspruch, von einem nicht zur Familie gehörenden Mann einen DNA-Test zur Feststellung ihrer Abstammung zu verlangen. Drei Gründe, warum das Verfassungsgericht richtig entschieden hat.

 Die 66-jährige Inge Lohmann hatte geklagt — und verloren.

Die 66-jährige Inge Lohmann hatte geklagt — und verloren.

Foto: dpa, lof

Die Richter am Bundesverfassungsgericht waren in diesem Fall nicht zu beneiden. Da sitzt ihnen eine Rentnerin gegenüber, die seit Jahrzehnten unbedingt herausfinden will, ob ein konkreter, sehr alter Mann tatsächlich ihr leiblicher Vater ist. Die Richter wissen, dass sie die letzte Hoffnung der Frau sind — und weisen ihre Klage zurück. Doch ihr Urteil ist richtig, und zwar aus drei sehr unterschiedlichen Gründen.

Erstens entspricht die Entscheidung der gesetzlichen Grundlage in Deutschland und bestätigt diese. Verfassungsrichter können zwar geltende Gesetze kassieren, wie diese mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Das war aber hier nicht der Fall. Zudem haben sie immer die Grundrechte der Menschen im Blick, müssen sie bei Kollisionen gegeneinander abwägen. So auch dieses Mal: Die geltenden Gesetze in Deutschland sehen zwar im Rahmen einer Vaterschaftsklage die Möglichkeit vor, Menschen außerhalb einer Familie oder Familienmitglieder von außen dazu zu zwingen, die biologische Abstammung zu überprüfen.

Abstammungstests "ins Blaue hinein"

Allerdings ist dieser tiefe und häufig emotional schmerzliche Eingriff in die Persönlichkeitsrechte immer damit verbunden, bei einem positiven Ergebnis beiderseits alle rechtlichen Konsequenzen tragen zu müssen. Im konkreten, ungewöhnlich komplizierten Fall gab es diese Option aber nicht. Und damit wäre ein erzwungener Test ein Rechtsverstoß samt erheblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte des betroffenen Mannes, dessen Familie, der Mutter der Klägerin sowie ihrer Geschwister gewesen. Das enge rechtliche Korsett, das Abstammungstests "ins Blaue hinein" vermeiden soll, wäre gesprengt gewesen.

Und damit kommen wir zum zweiten Grund, warum das Urteil richtig ist. Hätten die Verfassungsrichter anders entschieden, hätte es eine Klagewelle geben können. Menschen wären Tür und Tor geöffnet worden, die zwar keine rechtlichen Konsequenzen bezüglich ihrer Vaterschaft tragen wollen aber trotzdem einen Verdacht überprüfen wollen. Eine solche Klagewelle wendeten die Richter mit ihrem Urteil ab und bewiesen gleichzeitig internationale Weitsicht. Jedes andere Urteil wäre laut Experten einmalig gewesen, hätten doch dann Tests auf puren Verdacht zum Zwang werden können.

Vornehme Zurückhaltung

Drittens war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtig, weil die Richter damit vornehm Zurückhaltung an den Tag legten. Sie eröffnetem dem Gesetzgeber einmal mehr Gestaltungsspielraum, statt die Gesetzgebung selbst in die Hand zu nehmen. Denn das Urteil bedeutet keineswegs, dass es nun auf alle Ewigkeit eine Ausweitung der Klagebefugnisse von Menschen unmöglich bleiben, die sich ihrer Abstammung oder Verwandtschaftsverhältnisse unsicher sind. Gerade im Lichte der sich drastisch geänderten technischen Möglichkeiten ist die Überprüfung geltender Gesetze angezeigt. Zu Zeiten des römischen Rechts galt der Grundsatz: Die Mutter ist immer sicher. Doch dieser Grundsatz ist heute durch Leihmutterschaft oder Eizellenspende hinfällig geworden. Und auch die Genauigkeit der DNA-Tests wirft zusätzliche Fragen auf, bis hin zum neuen Aufrollen längst abgehakter Gerichtsverfahren. Es liegt also in den Händen des nächsten Bundesjustizministers, eine Reform anzuschieben, die einen guten Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten aller Betroffenen schafft. Vor der Wahl wird das aber sicher nichts mehr werden.

(dreb)
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