Justiz Vater kann für Mord an seinen Kindern nicht verurteilt werden

Lübeck · Ein Vater tötet seine schlafenden Kinder - die Tat bleibt nun aber juristisch ungesühnt. Wegen diffuser Wahnvorstellungen ist der Mann laut Gericht nicht schuldfähig. Statt ins Gefängnis muss er in die geschlossene Psychiatrie - vielleicht für immer.

 Der Angeklagte hatte den Mord an seinen Kindern mit wirren religösen Motiven zu erklären versucht.

Der Angeklagte hatte den Mord an seinen Kindern mit wirren religösen Motiven zu erklären versucht.

Foto: dpa

Ein Vater, der im religiösen Wahn seine beiden schlafenden Kinder brutal getötet hat, muss dauerhaft in die Psychiatrie. Der 39-Jährige aus Glinde bei Hamburg leide nach Aussagen eines Sachverständigen unter wahnhaften Störungen und sei für die Allgemeinheit gefährlich, sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Lübeck, Christian Singelmann, am Dienstag. Der Angeklagte sei nicht schuldfähig und könne daher nicht wegen des zweifachen Mordes zur Verantwortung gezogen werden.

Mit gesenktem Kopf und gefesselten Händen verfolgte der Angeklagte die Urteilsbegründung. Wie schon am ersten Verhandlungstag am 22. August verbarg er auch am Dienstag seinen Kopf unter einem Tuch, als er von Justizbeamten und Pflegern aus der Psychiatrie in den Saal geführt wurde.

Vor Gericht hatte der Zahnarzt, der seit 2008 in Hamburg-Bergedorf praktizierte, geschwiegen. Bei der Polizei hatte er jedoch gestanden, im Januar seiner vierjährigen Tochter und seinem sechsjährigen Sohn im Schlaf die Kehlen durchschnitten zu haben. In den Monaten zuvor hatte der aus Afghanistan stammende Mann religiöse Wahnvorstellungen entwickelt, wie seine Ehefrau erklärt hatte. Kurz vor der Tat habe er ihr dann gesagt, Gott habe zu ihm gesprochen und ihm gesagt, er sei der letzte Prophet.

Die 30-jährige Ehefrau war in dem Prozess Nebenklägerin, hatte aber nach Angaben ihres Anwalts Hubert Schmid nicht an der Verhandlung teilgenommen. "Sie ist schwer traumatisiert und hat das Haus in Glinde seit der Tat nicht mehr betreten", sagte Schmid.

Der Angeklagte hatte sich unmittelbar nach der Tat der Polizei gestellt. In seinen Aussagen dort hatte er sich zunächst auf wirre religiöse Motive berufen. Die hatten dazu geführt, dass ein Sachverständiger an seiner Schuldfähigkeit zweifelte und ihn ein Richter in eine psychiatrische Klinik einwies. Zwei Monate nach der Tat sprach er plötzlich davon, dass er die ebenfalls aus Afghanistan stammende Familie seiner Frau nicht mehr ertragen konnte und sie seine Kinder verdorben hätten.

"Es war wohl ein Familienurlaub in Dubai Ende 2013, der bei dem bis dahin nicht religiösen Angeklagten die Hinwendung zum Islam ausgelöst hat", sagte Singelmann. Nach Aussagen des psychiatrischen Sachverständigen habe die Hinwendung zum Islam wahnhafte Züge angenommen. Auch von seiner Familie habe er sich missverstanden und verfolgt gefühlt.

Anders als bei einer Gefängnisstrafe gibt es bei einer Unterbringung in der forensischen Psychiatrie keine zeitliche Begrenzung. Ein psychisch kranker Straftäter muss dort bleiben, bis er keine Gefahr mehr für sich und die Allgemeinheit darstellt - notfalls also bis an sein Lebensende.

(dpa)
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