Mordfall Buback Verena Becker legt Revision gegen Urteil ein

Stuttgart · Die wegen Beihilfe zum Buback-Mord zu vier Jahren Haft verurteilte Ex-Terroristin Verena Becker hat Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart eingelegt. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

Verena Becker - die "schwarze Braut" ist verurteilt
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Becker war am vergangenen Freitag für schuldig befunden worden, das RAF-Kommando bei dem tödlichen Anschlag auf Buback und zwei seiner Begleiter 1977 psychisch unterstützt zu haben. Zweieinhalb Jahre ihrer Strafe gelten wegen einer früheren Haft von Becker bereits als verbüßt.

Eine Begründung der Revision lag dem Sprecher zufolge noch nicht vor und wird üblicherweise erst eingereicht, nachdem das Urteil dem Betroffenen schriftlich zugestellt wurde. Dies werde aber noch einige Monate dauern.

Die 59-jährige Becker befindet sich derzeit auf freiem Fuß und könnte es auch dann bleiben, wenn ihre Revision vom Bundesgerichtshof verworfen würde: Weil Becker bei Berücksichtigung der anzurechnenden zweieinhalb Jahre und ihrer viermonatigen Untersuchungshaft bereits mehr als zwei Drittel der vierjährigen Haftstrafe verbüßt hat, könnte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Voraussetzung dafür ist dem OLG-Sprecher zufolge eine "positive Prognose" für Becker. Die Argumente, die dafür sprechen, wie etwa ihre Abwendung von der RAF, hatte das OLG in seiner Urteilsbegründung dargelegt.

(AFP)
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