Urteil Verfassungsgericht kippt pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Karlsruhe · Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen ist nicht mit der Verfassung vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden.

Verfassungsgericht kippt pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen
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Die Richter kippten außerdem eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Dies benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig.

Das Grundsatzurteil hat Konsequenzen auch für andere Bundesländer, in denen entsprechende Verbotsgesetze gelten.

Ein Kopftuchverbot an Schulen ist nach Ansicht der Richter nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine "hinreichend konkrete Gefahr" für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht.

Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus. Das in Nordrhein-Westfalen geltende Kopftuchverbot müsse entsprechend eingeschränkt werden.

Der Beschluss war durch eine Computerpanne des Gerichts bereits am Donnerstag bekanntgeworden.

Die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin wertet das Verfassungsgerichtsurteil zum Kopftuch an öffentlichen Schulen als positives Signal für viele Migrantinnen. In Ludins Fall hatte das Bundesverfassungsgericht 2003 entschieden, dass Kopftuchverbote möglich sind, wenn sie eine gesetzliche Grundlage haben. Viele Bundesländer änderten daraufhin ihre Schulgesetze. Dass Karlsruhe das pauschale Kopftuchverbot jetzt gekippt habe, sei ein Aufruf an Migranten, Deutschland mit zu gestalten, erklärte Ludin am Freitag. "Es geht hier nicht um Siegen oder Triumphieren. Aber ich freue mich nach dieser langen Zeit, dass die Gerechtigkeit hergestellt ist." Die afghanische Diplomatentochter hat eine Autobiografie geschrieben, die Mitte April beim Deutschen Levante Verlag erscheinen soll.

(dpa)
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