Verfassungsrechtler Morlok "Man kann die Burka nicht generell verbieten"

Mülheim · Für den Düsseldorfer Juristen Martin Morlok gibt es keine verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein generelles Burka-Verbot. Wo es aber auf eine Identifizierung der Person ankomme, müsse der Gesichtsschleier abgenommen werden.

Das sagte der Verfassungsrechtler am Montagabend in Mülheim an der Ruhr. So könne im Bereich der Bildung die Burka nicht zugelassen werden, sagte der Professor an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität. "Ich möchte das Strahlen meiner Studenten sehen."

Auch im öffentlichen Dienst müssten die staatlichen Akteure "Gesicht zeigen", da es zu gelungener Kommunikation gehöre, dass Menschen sich sehen können. Aber die Burka auf der Straße könne nicht verboten werden. Damit zeige die Trägerin lediglich: "Ich will keinen Kontakt."

Morlok äußerte sich bei der Jahresveranstaltung des Juristenrates im Bistum Essen. Sie befasste sich in der katholischen Akademie "Die Wolfsburg" mit dem Thema Innere Sicherheit.

(felt/KNA)
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