Urteil: Verfassungsschutz darf Scientology weiter überwachen
zuletzt aktualisiert: 12.02.2008 - 15:56Münster (RPO). Schlappe für die Scientology-Sekte vor Gericht: Der Verfassungsschutz darf die umstrittenen Organisation weiter beobachten. Das urteilte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster.
Damit unterlag Scientology auch in zweiter Instanz mit dem Versuch, die seit 1997 andauernde, nachrichtendienstliche Überwachung verbieten zu lassen.
Das Gericht befand, es lägen "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass Scientology nach wie vor Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien.
Die Revision ließ das Gericht nicht zu. Scientology will jedoch nach Angaben eines Anwalts der Organisation gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.
Mit der Klage wandte sich die Organisation gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das die 1997 begonnene Beobachtung im Jahr 2004 für rechtmäßig erklärte. Scientology wollte in dem Berufungsverfahren erreichen, dass die Observierung eingestellt wird.
Den Anwälten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zufolge ist ein Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel hingegen unabdingbar, weil Scientology eine Abschottung nach innen und außen betreibe. "Ohne diese Mittel hätten wir nur 50 Prozent des heute vorliegenden Materials bekommen", sagte ein Referatsgruppenleiter des Bundesamtes.
Zu den aktuellen Aktivitäten von Scientology gehörten unter anderem ein Angebot für Nachhilfeunterricht und die Verteilung von Broschüren an Landespolitiker in Berlin. Die Anwälte der Organisation betonten, inhaltlich gehe es dabei nur um die Verbreitung "allgemeiner ethischer Grundsätze beziehungsweise um die Verbreitung einer von Ron Hubbard etablierten Lernmethode".
Das erstinstanzliche Urteil im Jahr 2004 hatten die Kölner Richter damit begründet, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Scientology gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sei. Aus einer Vielzahl teilweise nicht öffentlich zugänglicher Quellen ergebe sich, dass wesentliche Grund- und Menschenrechte wie die Menschenwürde oder das Recht auf Gleichbehandlung nach dem Willen von Scientology außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten.
Zudem strebe Scientology eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen an, hieß es damals. Diese verfassungsfeindlichen Zielsetzungen rechtfertigten die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Dass Scientology sich als eine Kirche oder Religionsgemeinschaft verstehe, stehe dem nicht entgegen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







