Unbemannte Fluggeräte Verkehrsminister will Drohnen über Wohngebieten verbieten

Passau/Berlin · Private Drohnen-Flieger erhöhen die Risiken aus der Luft: Kollisionen, Abstürze und Unfälle machen nach Ansicht von Verkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) klarere Regelungen erforderlich.

 Private Drohnen sollen laut Kabinettsentwurf nicht mehr über 100 Meter hoch aufsteigen.

Private Drohnen sollen laut Kabinettsentwurf nicht mehr über 100 Meter hoch aufsteigen.

Foto: dpa, shp vfd jhe

In einer Kabinettsvorlage des Ministers, die heute vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll heißt es: "Ziele des Entwurfs sind flexiblere Regelungen für den gewerblichen Einsatz und mehr Beschränkungen beim privaten Einsatz von unbemannten Fluggeräten", zitiert die "Passauer Neuen Presse".

"Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig", sagte Dobrindt der Zeitung. Laut Verordnungsentwurf sollen Drohnen ab einem Gewicht von mehr als 250 Gramm künftig mit der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet werden müssen, um im Schadensfall schnell den Halter ermitteln zu können.

"Drohnen-Führerschein" für schwere Modelle

Für Flugmodelle und unbemannte Fluggeräte ab zwei Kilogramm wird künftig ein "Kenntnisnachweis" erforderlich sein - eine Art "Drohnen-Führerschein". Der Nachweis erfolge entweder durch Vorlage einer Pilotenlizenz oder nach einer Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle. Der Entwurf des Verkehrsministers sieht hierfür ein Mindestalter von 16 Jahren vor. Für den Betrieb auf "Modellfluggeländen" werde kein Kenntnisnachweis verlangt.

Drohnen dürfen laut Entwurf künftig nicht mehr in Höhen von mehr als 100 Meter aufsteigen. In und über sensiblen Bereichen, "wie z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen und Wohngebieten", gelte künftig ebenfalls ein Flugverbot.

(juju)
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