Gericht: Vermieter müssen vorsorgen Dicker DIN-A4-Umschlag muss in Briefkasten passen

Frankfurt/Main · Vermieter müssen ihren Mietern Briefkästen zur Verfügung stellen, die eine ordnungsgemäße Zustellung von Briefen ermöglichen. Auch dickere DIN-A4-Umschläge müssen hineinpassen, hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 33 C 3463/15), wie die Zeitschrift "Der Wohnungseigentümer" (Heft 3-2016) berichtet. Zudem muss der Briefkasten die Post vor dem Zugriff Unbefugter schützen.

 Briefkästen müssen so groß sein, dass auch dickere Din-A4-Umschläge hineinpassen.

Briefkästen müssen so groß sein, dass auch dickere Din-A4-Umschläge hineinpassen.

Foto: privat

Die Richter ließen im verhandelten Fall das Argument des Vermieters nicht gelten, die Eigentümergemeinschaft des Hauses habe nicht zugestimmt, für den Mieter einen gesonderten Briefkasten anzubringen. Der Eigentümer kann solch eine Zustimmung der Gemeinschaft einklagen.

(bur/dpa)
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