Kofferbomber-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch
zuletzt aktualisiert: 12.11.2008 - 17:19Düsseldorf (RPO). Die Verteidigung hat am Mittwoch im Kofferbomber-Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ihre Plädoyers gehalten. Sie hat Freispruch für den angeklagten 24-jährigen Youssef el-Hajdib gefordert.
Aus Sicht seiner Anwälte haben el-Hajdib und sein Komplize Jihad Hamad keinen Anschlag mit den von ihnen 2006 in zwei Regionalzügen deponierten Kofferbomben beabsichtigt. Die Bundesanwaltschaft hatte für el-Hajdib Ende Oktober lebenslange Haft gefordert.
Nach Worten von el-Hajdibs Anwalt Bernd Rosenkranz wurden die beiden Kofferbomben bewusst als Attrappe geplant und so gebaut, dass sie nicht hätten explodieren können. Die Absicht von el-Hajdib und Hamad sei es gewesen, der Öffentlichkeit aus Protest gegen die in Zeitungen veröffentlichten Mohammed-Karikaturen einen "gehörigen Schrecken" einzujagen. Die beiden Männer hätten lediglich "ein Zeichen" setzen wollen.
Die Bomben waren nicht explodiert, weil dem Gasgemisch in den Propangasflaschen der Sprengsätze kein Sauerstoff beigefügt worden war. Aus Sicht der Verteidigung hätten die beiden Männer um diesen Sachverhalt gewusst. Sie hätten das Wissen und die Zeit gehabt, echte Bomben zu bauen. Sie hätten aber "bewusst darauf verzichtet", betonte Rosenkranz. Die beiden jungen Männer hätten "keinen Terror gegen Zivilisten geplant", sagt Rosenkranz.
Am 18. November will der Angeklagte sein Schlusswort halten, das ursprünglich unmittelbar nach dem Plädoyer seiner Anwälte geplant war. Das für diesen Tag zunächst vorgesehene Urteil soll nun eine Woche später am 26. November verkündet werden.
Für den geplanten Anschlag war el-Hajdib von einem libanesischen Gericht in Abwesenheit bereits zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Sein im Libanon gefasster Komplize Hamad erhielt dort zwölf Jahre Haft.
Nach Überzeugung von el-Hajdibs Verteidigern wurde Hamads im Libanon abgelegtes Geständnis unter Folter erzwungen. Dies habe Hamad einem libanesischen Anwalt gegenüber gesagt. "Reuevoll zu gestehen ist nicht die arabische Art", sagte Rosenkranz.
Er warf dem OLG-Strafsenat vor, die Umstände um Hamads Verhör im Libanon nicht aufgeklärt zu haben. "Davon sind wir meilenweit entfernt." Ein Antrag der Verteidigung auf Zeugenvernahme des libanesischen Anwalts in Düsseldorf hatte der Strafsenat abgelehnt.
Die Anklage sah es dagegen nach Abschluss der Beweisaufnahme in dem seit über zehn Monaten dauernden Prozess als erwiesen an, dass el-Hajdib sich des versuchten mehrfachen Mordes und der versuchten Herbeiführung eines Sprengstoffanschlages schuldig gemacht habe. Zusammen mit Hamad habe er mit den Kofferbomben möglichst viele Menschen töten wollen.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







