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Sechs Jahren Haft wegen Volksverhetzung: Verurteilung von Horst Mahler rechtskräftig

zuletzt aktualisiert: 10.08.2009 - 17:33

München (RPO). Die Verurteilung des Rechtsextremisten Horst Mahler zu sechs Jahren Haft wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Wie das Oberlandesgericht München am Montag mitteilte, wies der Bundesgerichtshof die Revision des 73-Jährigen gegen das Urteil als offensichtlich unbegründet zurück.

Horst Mahler wurde erneut wegen Volksverhetzung verurteilt. Foto: ddp, ddp

Mahler war im Februar vom Landgericht München II verurteilt worden, weil er unter anderem in einer Videoaufnahme den Holocaust als "die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte" bezeichnet hatte.

Mahler gehörte zur ersten Generation der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) um Andreas Baader und Ulrike Meinhof, er verbüßte wegen Straftaten im Zusammenhang mit der RAF von 1970 bis 1980 eine Haftstrafe. In den 90er Jahren sorgte der Rechtsanwalt dann mit rechtsextremen Äußerungen für Aufsehen und vertrat die NPD als Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht in dem 2003 gescheiterten Verbotsverfahren.

Quelle: AFP/felt

 
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