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Urteil in Köln: Vier Jahre Haft für Tötung der Ehefrau

zuletzt aktualisiert: 24.11.2009 - 18:37

Köln (RPO). Ein 34-jähriger Angeklagter ist am Dienstag vor dem Kölner Landgericht wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die ungewöhnliche milde Strafe begründete das Gericht mit der Besonderheit des Falles: Das Opfer, die 25-jährige Ehefrau, habe ihren Mann jahrelang "provoziert, gedemütigt, gewaltsam attackiert".

Die Frau war im April in der gemeinsamen Wohnung mit ihren eigenen Haaren erdrosselt worden. Der Staatsanwalt hatte eine fünfeinhalbjährige Freiheitsstrafe gefordert.

Der gelernte Arbeiter hatte seine Frau auf der Hochzeit seines Bruders in der Türkei kennen und lieben gelernt. Zwei Jahre später war sie ihm nach Köln gefolgt. Offenbar weniger aus Liebe, sondern in der Hoffnung, hier ihren Traum von einer Gesangskarriere besser verwirklichen zu können. "Sie träumte davon, im Rampenlicht zu stehen", sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Als im Jahr 2005 die gemeinsame Tochter geboren wurde, hatte sich der Traum von einer Bühnenkarriere allerdings erledigt.

Um das Kind habe sich die 25-Jährige wenig gekümmert, sie saß mit Vorliebe vor dem PC, surfte im Internet und telefonierte. "Wohl um ihre Träume zu kompensieren", beschrieb der Vorsitzende Richter dieses fast schon "suchtartige Verhalten". Dreistellige monatliche Summen für Handytelefonate waren die Regel, hinzu kamen Luxuskleidung, teure Friseurbesuche und Kosmetiktermine, die der Ehemann als Alleinverdiener finanzieren musste.

Als schließlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand, kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen den Eheleuten, die sich immer wieder nicht nur verbal, sondern auch körperlich attackierten. Im April dieses Jahres eskalierte dann der Streit. Während die dreijährige Tochter im Kindergarten war, hatte der Angeklagte eine weitere Auseinandersetzung mit seiner Frau. Dabei hatte er ihr die künstlich verlängerten hüftlangen Haare, die zum Zopf gebunden waren, um den Hals geschlungen und zugezogen, bis sie nicht mehr atmete. Danach ging er zur Polizei und stellte sich.

Quelle: DDP/felt

 
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