Ebay-Urteil Wer das Angebot zurückzieht, muss Schadenersatz zahlen

Karlsruhe · Entscheidung im Streit um ein zurückgezogenes Auto-Angebot auf der Online-Auktionsplattform Ebay: Am Mittwoch gab der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bieter recht. Der hatte auf Schadenersatz geklagt, weil die Versteigerung abgebrochen worden war.

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Jetzt steht fest: Der Anspruch auf Schadenersatz ist rechtens, der Verkäufer muss wegen der abgebrochenen Versteigerung zahlen.

Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen während der schon laufenden Auktion plötzlich nicht mehr versteigern wollen. Er hatte für das Fahrzeug ein Mindestgebot von einem Euro festgesetzt. Einige Stunden später konnte er das Auto aber anderweitig für 4200 Euro verkaufen und zog sein Internet-Angebot daraufhin zurück.

Zu dem Zeitpunkt hatte jemand bei der Versteigerung bereits einen Euro auf den Pkw geboten - das bis dahin höchste Gebot.

Der Bieter wollte jetzt Schadenersatz in Höhe des Wertes des Wagens, der auf 5250 Euro beziffert wird. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte ihm recht gegeben: Er habe den Wagen wirksam für einen Euro erworben, hieß es. Dieses Urteil bestätigte der BGH am Mittwoch zunächst ohne Angaben von Gründen.

(dpa)
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