Bahnhofsneubau Wieder Baustopp für "Stuttgart 21"

Mannheim · Die Arbeiten am Grundwassermanagement der "Stuttgart 21"-Baustelle dürfen vorerst nicht fortgesetzt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen vorläufigen Baustopp für die Baumaßnahmen verhängt.

Elf Fakten zu Stuttgart 21
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Foto: dapd, Daniel Maurer

Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene Umplanung des Grundwassermanagements sei rechtswidrig und nicht vollziehbar, teilte der VGH am Freitag in Mannheim mit. Er gab damit einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) statt.

In dem Rechtsstreit ging es um Änderungen am Grundwassermanagement der Baustelle. Nach Ansicht des BUND wurden bei der Planungsänderung naturschutzrechtliche Belange nicht ausreichend geprüft. Dabei ging es insbesondere um das Vorkommen einer seltenen Käferart, des unter Schutz stehenden Juchtenkäfers, im mittleren Schlossgarten. Zudem sah der BUND sein Beteiligungsrecht verletzt.

Eisenbahn-Bundesamt hätte Folgen prüfen müssen

Der VGH urteilte, das Eisenbahn-Bundesamt hätte die Frage prüfen müssen, welche naturschutzrechtlichen Folgen die Bauarbeiten insbesondere für die vom Juchtenkäfer besiedelten Bäume haben. In diesem Zusammenhang hätte das Eisenbahn-Bundesamt den BUND im Planänderungsverfahren beteiligen müssen.

Den Antrag des BUND, den Bescheid zur Planänderung ganz aufzuheben, lehnten die Richter allerdings ab. Das Eisenbahn-Bundesamt habe die Möglichkeit, den festgestellten Mangel unter Beteiligung des BUND in einem ergänzenden Verfahren zu beheben, hieß es zur Begründung.

Das Gericht hatte Anfang Oktober schon einmal einen vorläufigen Baustopp angeordnet, den das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde jedoch durch einen angeordneten Sofortvollzug außer Kraft gesetzt hatte.

Keine Ermittlungsverfahren

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wird kein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf wegen des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Zusammenhang mit "Stuttgart 21" einleiten.

Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit, teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Freitag mit. Auch gegen Verantwortliche der Bahn oder Mitglieder der früheren schwarz-gelben Landesregierung wegen Körperverletzung im Amt gebe es keine weiteren Ermittlungen.

Bei dem Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten waren unter anderem Wasserwerfer und Reizgas gegen die Demonstranten eingesetzt worden, die sich den Polizisten in den Weg gestellt hatten. Über 100 Personen auf beiden Seiten wurden verletzt. Stumpf sah sich infolge des Einsatzes massiver Kritik ausgesetzt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gingen etwa 400 Anzeigen gegen Polizeibeamte und andere Verantwortliche zur Prüfung der strafrechtlichen Konsequenzen ein. In der am Freitag veröffentlichten Abschlussverfügung wird nun die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung im Amt abgelehnt.

Kein strafrechtliches Verhalten bei Stumpf

Mit Blick auf Stumpfs Rolle, der an diesem Tag den Polizeieinsatz leitete und auch den Wasserwerfereinsatz freigab, wurde nun festgestellt, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Bei der Freigabe der Mittel des unmittelbaren Zwangs habe Stumpf "sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben" gehalten, hieß es.

Sofern einzelne Beamte über die Stränge geschlagen und sich dabei strafbar gemacht haben, könne dies nicht dem Polizeipräsidenten zugerechnet werden, da er davon nicht wusste. Auch die Tatsache, dass er den Wasserwerfereinsatz nicht beenden ließ, liefere keine Hinweise auf strafrechtliche Verstöße. Denn Stumpf sei nicht über etwaige Unverhältnismäßigkeiten unterrichtet gewesen.

Keine Ermittlungen gegen Mappus, Gönner und Rech

Mit Blick auf die Mitglieder der früheren schwarz-gelben Landesregierung Stefan Mappus (Ministerpräsident), Tanja Gönner (Verkehr) und Heribert Rech (Inneres) (alle CDU) heißt es, dass diese weder in die konkrete Planung noch Durchführung des Polizeieinsatzes eingebunden waren. Soweit Mappus und Rech sich telefonisch oder vor Ort informierten, seien dabei aber keine Weisungen erteilt worden. Eine strafrechtliche Relevanz ergebe sich daraus nicht.

Auch der damalige "Stuttgart 21"-Projektleiter der Bahn, Hany Azer, oder der Vorstandsvorsitzende Rüdiger Grube hätten keinen Einfluss auf Planung oder Verlauf des Einsatzes genommen. Die Tatsache, dass der Einsatz zwischen Azer und Stumpf eng abgestimmt worden sei, ergebe keine strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Stuttgarter Oberbürgermeisters Wolfgang Schuster (CDU) sei "unter keinem Gesichtspunkt" ersichtlich.

(APD)
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