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Nadja Benaissa ddp 2010
  Foto: ddp, ddp
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Aids-Hilfe kritisiert Benaissa-Urteil: "Wir alle tragen die Verantwortung"

zuletzt aktualisiert: 26.08.2010 - 20:23

Bielefeld (RPO). Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis. Zwar verurteilte das Amtsgericht Darmstadt die 28-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung, weil sie trotz HIV-Infektion ungeschützten Sex hatte. Das Gericht beließ es bei einer zweijährigen Bewährungsstrafe, weil Benaissa ihre Schuld zugibt. Die Aids-Hilfe kritisiert das Urteil – als zu hart und falsch.

Die Deutsche Aids-Hilfe hatte sich im Laufe des Prozesses für einen Freispruch stark gemacht und kritisiert die Entscheidung des Richters scharf. Von dem Urteil gehen nach ihrer Ansicht falsche Botschaften aus. Diese würden der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken schaden, meint die Organisation, die auf einen Freispruch der Sängerin gehofft hatte.

Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der Aids-Hilfe, sagte: "Ich halte dieses Urteil für falsch. Es wird der HIV-Prävention dramatischen Schaden zufügen. Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen."

Bundesgeschäftsführerin Silke Klumb erklärte: "Wir alle tragen Verantwortung dafür, wie mit dem Thema HIV und Aids umgegangen wird: Daher muss jeder Einzelne dazu beitragen, dass alle Menschen über HIV sprechen und Safer Sex praktizieren können. Nur dann kann HIV-Prävention wirklich gelingen."

Die Frauenreferentin Marianne Rademacher kritisierte: "Wenn die Verhütung vor allem Frauen und HIV-Positiven einseitig zugeschrieben wird, setzen wir die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft." 

Benaissa seufzte vor Erleichterung

Richter Dennis Wacker wertete in seiner Begründung das umfassende Geständnis als "ganz erheblich" strafmildernd. Benaissa habe deutlich gemacht, "dass sie um ihr Fehlverhalten weiß und Verantwortung übernehmen will". Sowohl Anklage als auch Verteidgung hatten auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

Neben der Bewährungsstrafe verurteilte das Gericht den Popstar dazu, 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. Benaissa gab nach der Urteilsverkündung einen erleichterten Stoßseufzer von sich. Danach brach sie in Tränen aus und verbarg ihr Gesicht mehrere Minuten lang in den Händen.

Das Gericht sprach Benaissa sowohl der versuchten als auch der vollendeten gefährlichen Körperverletzung schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts infizierte sich ein ehemaliger Partner mit dem Aids-Virus, als er ungeschützten Sex mit der Sängerin hatte. Die Richter stützten sich dabei auf ein wissenschaftliches Gutachten. Die Sängerin hatte ihrem Ex-Partner, der in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten war, ihre Infektion verheimlicht.

Benaissa wurde zudem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil sie auch mit einem anderen Mann ungeschützten Sex hatte. Dieser steckte sich aber nicht mit dem Virus an.

"Katastrophale Fehlentscheidungen"

Richter Wacker hielt Benaissa vor, "katastrophale Fehlentscheidungen" getroffen und "verantwortungslos" gehandelt zu haben. Es wäre ihr ohne Weiteres möglich gewesen, "auf die Nutzung von Kondomen zu bestehen". Sie habe die Männer durch den ungeschützten Sex zwar "nicht absichtlich in Gefahr" gebracht. Doch habe sie eine Ansteckung "zumindest billigend in Kauf genommen."

Neben dem Geständnis wertete der Richter aber auch als strafmildernd, dass die öffentliche Offenbarung ihrer HIV-Infektion Benaissas Leben "in erheblichem Maß" beeinträchtigt habe. Zudem habe sie gelernt, mit ihrer Infektion offen umzugehen und verantwortungsvoll zu handeln.

Benaissas Verteidiger zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Er gehe nicht davon aus, dass er Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlege, sagte Anwalt Oliver Wallasch. Über die Pläne seiner Mandantin wisse er nichts, aber sie werde "erstmal durchatmen". Benaissa äußerte sich nicht persönlich zu dem Urteil. Sie hatte allerdings in ihrem Schlusswort am Tag vor der Urteilsverkündung beteuert, dass es ihr "von Herzen leid" tue.

Auch die Staatsanwaltschaft will das Urteil wahrscheinlich annehmen. Das Urteil entsprach der Forderung der Anklage. Staatsanwalt Peter Liesenfeld sagte nach der Verkündung, der Prozess sei für die Sängerin ein "notwendiger, wenn auch schwieriger Weg" gewesen.

Quelle: apd/csi

 
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