Kuh im Glück Yvonne darf nicht erschossen werden
Mühldorf am Inn (RPO). Die seit Mai in Oberbayern flüchtige Kuh Yvonne darf nicht abgeschossen werden. Das Landratsamt Mühldorf am Inn wird die Abschussgenehmigung nicht wieder in Kraft treten lassen, wie die Behörde am Freitag mitteilte.
26.08.2011
, 12:48 Uhr
Darauf habe man sich mit dem Veterinäramt Mühldorf und dem Gnadenhof Gut Aiderbichl geeinigt. Die Kuh stelle momentan keine akute Gefährdung für den Straßenverkehr dar, hieß es zur Begründung.
Lediglich drei Personen hat das Landratsamt die Erlaubnis für einen Schuss mit dem Betäubungsgewehr erteilt. Die Abschussgenehmigung war vorübergehend ausgesetzt worden und hatte eigentlich zu Beginn der kommenden Woche neu verhandelt werden sollen.