Land hat Zweifel an Rechtstreue Zeugen Jehovas klagen gegen Rheinland-Pfalz

Mainz (RPO). Die Zeugen Jehovas klagen gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen der Nichtanerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das bestätigte das Mainzer Verwaltungsgericht am Donnerstag.

Das rheinland-pfälzische Kulturministerium hatte im Februar nach "umfassender Prüfung" bestehende Zweifel an der Rechtstreue der Religionsgemeinschaft "nicht vollständig ausgeräumt" gesehen. Daher sind laut Ministerium die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verleihung des Körperschaftsstatus nicht erfüllt.

Genau dagegen wollen die Zeugen Jehovas nun gerichtlich vorgehen: Immerhin sei die Religionsgemeinschaft seit 1922 - mit Ausnahme der Zeit des Verbots während des Nationalsozialismus - durchgehend als gemeinnützig anerkannt. Daher rechnen sich die Zeugen Jehovas nach eigenen Angaben gute Chancen auf einen für sie erfolgreichen Rechtsstreit aus.

In zwölf anderen Bundesländern sind die Zeugen Jehovas inzwischen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt und damit praktisch den Kirchen gleichgestellt. Den Anfang hatte 2006 Berlin gemacht, danach hatte die Glaubensgemeinschaft Folgeanträge in den übrigen 15 Bundesländern gestellt.

(apd/jre)
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