Schriftliche Erklärung Zschäpe mit Verhandlungsführung ihrer Anwälte unzufrieden

München · Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist einem Medienbericht zufolge unzufrieden mit der Verhandlungsführung ihrer Pflichtverteidiger und hat ihnen deshalb das Vertrauen erntzogen.

Beate Zschäpe und ihre Outfits vor Gericht
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Dies gehe aus einer schriftlichen Erklärung Zschäpes hervor, in der diese ihren Antrag auf einen Verteidigerwechsel begründete, berichtete das Magazin "Focus" am Samstag vorab aus seiner neuen Ausgabe.

Darin kritisiert die 39-Jährige demnach ihre Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm in mehreren Punkten. Von einem grundsätzlichen Streit über ihr Aussageverhalten sei in dem Papier jedoch nicht die Rede. Zschäpe hatte am Mittwoch überraschend erklärt, ihren drei Pflichtverteidigern nicht mehr zu vertrauen.

Eine Entbindung ist aber nicht ohne Weiteres möglich, ein Angeklagter muss genaue Gründe darlegen, warum das Vertrauensverhältnis so gestört sein soll, dass keine Zusammenarbeit mehr möglich ist. Der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess am Oberlandesgericht in München hatte die Frist zur Abgabe dieses Antrags von Donnerstag auf Freitag, 24 Uhr, verlängert.

Prozessbeobachter hatten spekuliert, Zschäpe wolle sich gegen den Rat ihrer Anwälte nun doch zu den Anklagevorwürfen äußern. Zschäpe soll mit den 2011 durch Suizid ums Leben gekommenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gebildet haben. Dieser werden unter anderem zehn Morde und zwei Bombenanschläge angelastet, das Tatmotiv soll Ausländerhass gewesen sein.

Der Nebenkläger-Anwalt Mehmet Daimagüler forderte Zschäpe auf, ihr Schweigen zu brechen. "Ich hoffe und rechne auch damit, dass sie aussagt", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung" vom Samstag. "Denn so kann es ja nicht weiter gehen." Natürlich könne Zschäpe schweigen, sagte Daimagüler der Zeitung. "Aber dann wird sie auf jeden Fall verurteilt und kriegt auch noch die besondere Schwere der Schuld hinterher, vielleicht sogar eine Sicherungsverwahrung."

Je länger Zschäpe warte, desto unwahrscheinlicher werde es, dass sich eine Aussage strafmildernd auswirke.

(DEU)
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