Karslruhe und Straßburg fällen Urteile Zwei Grundsatzurteile über Adoptionsrecht für Homosexuelle

Karlsruhe/Straßburg · Zwei Grundsatzurteile zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare werden am Dienstag in Karlsruhe und Straßburg verkündet.

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Foto: Jennifer Fey

Vor dem Bundesverfassungsgericht (10.00 Uhr) geht es um Fälle, in denen einer der beiden ein Kind bereits adoptiert hat und der Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte.

In Deutschland ist eine solche "Sukzessivadoption" in der Ehe möglich - für schwule oder lesbische Lebenspartner bislang nicht.

Verfassungsbeschwerde eingelegt hat unter anderen eine Ärztin aus Münster. Ihre langjährige Partnerin hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Doch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte ab.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (11.00) klagen zwei Frauen aus Österreich dagegen, dass dort Homosexuelle nicht das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren dürfen. Eine solche "Stiefkindadoption" ist in der Bundesrepublik erlaubt.

(dpa/csr/das)
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