Karslruhe und Straßburg fällen Urteile Zwei Grundsatzurteile über Adoptionsrecht für Homosexuelle
Karlsruhe/Straßburg · Zwei Grundsatzurteile zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare werden am Dienstag in Karlsruhe und Straßburg verkündet.
19.02.2013
, 07:54 Uhr
Vor dem Bundesverfassungsgericht (10.00 Uhr) geht es um Fälle, in denen einer der beiden ein Kind bereits adoptiert hat und der Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte.
In Deutschland ist eine solche "Sukzessivadoption" in der Ehe möglich - für schwule oder lesbische Lebenspartner bislang nicht.
Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (11.00) klagen zwei Frauen aus Österreich dagegen, dass dort Homosexuelle nicht das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren dürfen. Eine solche "Stiefkindadoption" ist in der Bundesrepublik erlaubt.