Prozess Staatsanwalt fordert zwölf Jahre Haft für Autobahnschützen

Würzburg · Im Prozess gegen den Autobahnschützen aus der Eifel hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert.

Autobahnschütze: Lkw-Fahrer steht vor Gericht
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Der 58-Jährige habe bei der Abgabe der Schüsse "Roulette mit dem Leben anderer Verkehrsteilnehmer" gespielt, befand Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Würzburg.

Der Mann hatte gestanden, jahrelang von seiner Fahrerkabine aus auf andere Lastwagen geschossen zu haben. Als Motiv gab er unter anderem Frust im Straßenverkehr an. Er beteuerte am letzten Prozesstag vor dem Urteil erneut, dass er nie jemanden umbringen oder verletzen wollte. "Ich möchte sagen, dass ich kein Mörder bin."

Autobahn-Sniper gefasst
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"Der Angeklagte konnte bei keinem seiner Schüsse darauf vertrauen, dass er niemanden trifft", sagte der Staatsanwalt weiter. Der Fernfahrer sei daher unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes schuldig zu sprechen.

Die Verteidigung sieht das erwartungsgemäß anders. Sie hält schon die Grundlage für die Festnahme des Mannes für gesetzeswidrig und forderte deshalb Freispruch. Die massenhafte Erfassung von Autokennzeichen, die zur Überführung des Serientäters geführt hatte, sei rechtlich unzulässig gewesen, begründete dies Franz-Josef Krichel, einer von zwei Wahlverteidigern des Angeklagten. Diese Daten hätten ohne richterlichen Beschluss gar nicht erst erfasst, geschweige denn ausgewertet werden dürfen.

Für den Fall, dass die Strafkammer dieser Einschätzung nicht folgen sollte, plädierte die Verteidigung hilfsweise auf eine Strafe von sechs Jahren.

Dem Angeklagten seien sein frühes Geständnis und seine Kooperation bei der Suche nach den Tatwaffen als strafmildernd anzurechnen, meinten die Rechtsanwälte und der Staatsanwalt übereinstimmend. Dass er das Versteck offenbart hatte, habe einen Abgleich der gefundenen Projektile mit seinen Waffen überhaupt erst möglich gemacht.

Dennoch seien alle Schüsse auf die Aufbauten und Anhänger von Lastwagen in "hohem Maße von eigensüchtigem Verhalten" bestimmt gewesen, meinte Staatsanwalt Raufeisen. Anfangs habe er lediglich "zum Frustabbau geschossen". Mit dem Wechsel auf eine Waffe größeren Kalibers sei jedoch "das Motiv der Lust des Schießens" dazu gekommen.
Zudem seien alle seine Schüsse "nicht sicher beherrschbar" und somit "unkalkulierbar" gewesen.

Zu Beginn des Prozesses waren dem Fernfahrer 171 Fälle zur Last gelegt worden, darunter fünf Fälle des versuchten Mordes. Am Ende des Verfahrens blieben nur etwa 110 übrig, die anderen wurden eingestellt - darunter auch ein Fall von versuchtem Mord. Sie konnten dem Schützen nicht eindeutig zugeordnet werden. Das Urteil soll am Donnerstag kommender Woche (30.10.) verkündet werden.

(dpa)
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