Wien Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus zu Recht enteignet

Wien · Das Geburtshaus von Adolf Hitler kann als Konsequenz eines Urteils des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nun völlig umgestaltet werden. Das Gericht erklärte gestern die Enteignung der Eigentümerin durch die Republik Österreich für rechtens.

Damit hat der Staat nun freie Hand, das denkmalgeschützte Haus und das angrenzende Gelände tiefgreifend zu verändern. Ziel ist es, die Anziehungskraft des Ortes für Neonazis und Rechtsextremisten zu brechen. Ein Architektenwettbewerb soll nun klären, was mit dem Gelände genau passiert.

Die Enteignung des dreistöckigen Gebäudes sowie von rund 1000 angrenzenden Quadratmetern mit Garagen und Parkplätzen sei im öffentlichen Interesse geboten gewesen, sie sei verhältnismäßig und nicht entschädigungslos. "Sie ist daher nicht verfassungswidrig", urteilte der VfGH. Nur als Eigentümer seien die baulichen Veränderungen möglich. Es sei unstrittig, dass die Liegenschaft sich bisher als "Pilger"-Stätte für Neonazis eigne. In dieser Hinsicht komme ihr in Österreich sogar ein "Alleinstellungsmerkmal" zu, meinten die Richter.

Die langjährige Eigentümerin hatte vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich gewesen wäre.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort