Hamburg Entscheidung über "Schmähgedicht" im Mai erwartet

Hamburg · Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) will am 15. Mai entscheiden, ob das "Schmähgedicht" des TV-Moderators Jan Böhmermann weiter in größeren Teilen verboten bleibt. Der Senat halte die Entscheidung des Landgerichts für sorgfältig begründet, sagte der Vorsitzende Richter des OLG-Zivilsenats, Andreas Buske.

Das Gedicht richtet sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, der das Werk komplett verbieten lassen wollte. Dessen diesbezügliche, sogenannte Anschlussberufung wies das Gericht jedoch zurück. Der TV-Moderator wehrt sich juristisch gegen das Verbot großer Teile seines "Schmähgedichts".

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort