Staatsanwaltschaft legt Berufung ein: Ernst August verzichtet auf Berufung
zuletzt aktualisiert: 14.12.2001 - 14:12Hannover (rpo). Das Verfahren gegen Prinz Ernst August geht in eine neue Runde. Während der Welfenprinz auf Rechtsmittel verzichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hannover Berufung eingelegt.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Springe vom 6. Dezember hat die Staatsanwaltschaft Hannover Berufung eingelegt, sagte Richter Rolf Neils am Freitag in Springe. Auch der Anwalt eines Nebenklägers hatte Rechtsmittel geltend gemacht. Der Welfenchef hat dies dagegen bisher nicht getan. Er habe dafür aber auch noch Zeit, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, sagte der Sprecher des Landgerichts Hannover, Werner Kemper. Grund sei, dass der Adelige nicht zur Verhandlung erschienen war.
Der Prinz war am 6. Dezember wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu acht Monaten Bewährungsstrafe und 500 000 Mark (255 646 Euro) Geldbuße verurteilt worden. Nach Überzeugung des Richters hatte der Mann von Prinzessin Caroline von Monaco eine Fotografin getreten, einen Disco-Betreiber geschlagen und zwei Leitende Redakteure der "Bild"-Zeitung Hannover am Telefon beleidigt.
Ob die Berufung tatsächlich bis zu einer Hauptverhandlung im Frühjahr nächsten Jahres am Landgericht Hannover aufrechterhalten wird, steht allerdings noch nicht fest. "Es ist nicht so, dass wir das Urteil prinzipiell nicht akzeptieren", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Thomas Klinge. Die Anklage hatte ein höheres Strafmaß gefordert. Jetzt solle zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abgewartet werden.
Auch der Anwalt des Nebenklägers - der Betreiber einer Disco in Kenia - hatte die Rechtsmittel nach eigener Auskunft in erster Linie "zur Fristwahrung" einlegt. Ob er tatsächlich eine Revision oder Berufung durchziehen werde, sei noch nicht entschieden. Klinge sagte: "Es ist durchaus möglich, dass die Berufung noch zurückgenommen wird."
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