Münster
Ex-Freundin getötet - Schülerin muss in Haft
Auslöser der grausamen Tat war verschmähte Liebe. Die beiden Mädchen hatten sich in der Schule kennengelernt und ineinander verliebt, doch dann machte die Jüngere Schluss - damit kam die Angeklagte nicht zurecht. "Sie handelte aus Wut, Hass und Frustration über den Freundschaftsabbruch", so Richter Michael Beier. Die Angeklagte griff auf einer Rasenfläche zu einem Messer, stach immer wieder auf ihre Ex-Freundin ein - auch in den Kopf. Rechtsmediziner zählten 49 Stichverletzungen. Später legte sie der 17-Jährigen minutenlang die Hände um den Hals. "Sie hörte erst auf, als das letzte Röcheln verstummt war", so der Richter.
Die Richter gehen davon aus, dass die 18-Jährige psychisch krank ist. Sie war schon in der Kindheit in der Psychiatrie, hat sich geritzt und Brandverletzungen zugefügt. "Es fehlen ihr Handlungsstrategien zur Bewältigung von Krisen", heißt es im Urteil. Deshalb bestehe bei einer möglichen neuen Beziehung auch Wiederholungsgefahr. Die Unterbringung in der Psychiatrie ist zeitlich unbegrenzt und soll so schnell wie möglich beginnen. Wenn die Angeklagte die Behandlung allerdings abbricht, muss sie zurück ins Gefängnis.
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