Berlin Experten warnen vor illegalen Böllern

Berlin · Die Silvesterknaller besitzen teils verheerende Zerstörungskraft.

Eine, vielleicht zwei Sekunden lang sticht eine rötliche Flamme aus dem Böller heraus, dann knallt es. Die Handattrappe, die den Böller hält, zerfetzt es in ihre Einzelteile. Auch die Halterung, in der die Attrappe fixiert war, ist weggesprengt. Ein Video, das die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin gestern vorführt, macht die teils verheerende Zerstörungskraft illegaler Silvesterknaller deutlich.

BAM-Experte Christian Lohrer würde bei nicht zugelassenen Knallkörpern grundsätzlich vom "Worst Case" ausgehen - einem "Blitzknallsatz", also einem Oxidationsmittel in einer gewissen Mischung mit einem Metallpulver, das bei sehr hohen Temperaturen heftig abbrennt. "Wenn man den anzündet, kann es zu einem Knalltrauma oder zu einem Abriss von Fingern kommen", warnt Lohrer. Je nach Größe eines Blitzknallsatzes kann durchaus die gesamte Hand weg sein. Ein geprüfter Böller, der in der Hand explodiert, hinterlässt dagegen zwar Brandspuren auf der Haut, aber er reißt keine Gliedmaßen ab.

Alle Jahre wieder warnen die Fachleute vom BAM nachdrücklich vor illegalem Silvester-Feuerwerk. Die Bundesanstalt nutzt die Gelegenheit aber auch, zu erklären, wie man sicheres Feuerwerk erkennt und die Knaller richtig zündet. Heidrun Fink vom BAM steht auf einer von Absperrband begrenzten Betonfläche auf dem Gelände der Bundesanstalt. Sie legt einen Böller auf den Boden, zückt ein Streichholz, entzündet es, entflammt die Zündschnur. Dann huscht sie hinter die Absperrung. Nach dem lauten Knall erläutert sie: Acht Meter Abstand sollten es sein, das gilt für alle Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Dann schleppt sie einen Getränkekasten an. Denn leere Sektflaschen sind zwar beliebte, aber unsichere Abschussrampen für Raketen. Stehen sie in einem Kasten, kippen sie nicht um: Die Raketen zischen sicher gen Himmel.

Geprüfte Böller und Raketen erkennen Verbraucher an einer Registriernummer und dem CE-Zeichen (für europäische Richtlinien) in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle - derzeit gibt es davon 14 europaweit, die BAM hat die Prüfnummer 0589. Doch sie alle testen nach festgelegten EU-Normen, erklärt Lohrer.

(dpa)
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