Datenschutzverstöße auf Facebook Max gegen Mark

Düsseldorf · Seit Jahren wehrt sich der junge Jurist Max Schrems aus Österreich gegen die angeblichen Datenschutzverstöße von Facebook. Vor dem Europäischen Gerichtshof feierte er nun einen Teilerfolg und will bald als Privatperson gegen den Riesen klagen.

 Jurist Max Schrems legt sich seit Jahren mit Facebook an.

Jurist Max Schrems legt sich seit Jahren mit Facebook an.

Foto: dpa, tba fgj

Max Schrems wollte in einer Sammelklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Ansprüche von 25.000 Facebooknutzern - davon 5000 aus Deutschland - wegen Verstößen gegen den Datenschutz geltend machen. Die Sammelklage hielten die Richter zwar für unzulässig, dennoch hatte die Verhandlung für den jungen Juristen auch Gutes. Schließlich gaben sie ihm in einer weiteren wichtigen Frage recht.

Schrems kann Facebook als Privatperson in Österreich verklagen. Und das, obwohl das Weltunternehmen angeführt hatte, dass er das Netzwerk nicht als Verbraucher nutze, sondern beruflich - und dadurch mediale Aufmerksamkeit erreiche. Diesem Argument folgten die Richter jedoch nicht. Deshalb behält der 30-Jährige den Status des Verbrauchers.

Nächste Runde soll im Sommer starten

Damit ist der Weg einer "Musterklage" wegen Datenschutzverletzungen frei und Schrems' Kampf gegen Facebook geht in die nächste Runde. Wie er nach dem Urteil im Gespräch mit unserer Redaktion mitteilte, rechnet er damit, dass sich im Sommer ein Gericht in Wien erstmals mit der grundsätzlichen Klärung von Facebooks Umgang mit EU-Datenschutzrecht beschäftigen wird. Es geht unter anderem um ungültige Datenschutzrichtlinien, Online-Tracking oder die Weitergabe von Daten an US-Behörden.

"Facebook muss nun sein Geschäftsmodell vor einem Gericht datenschutzrechtlich prüfen lassen. Das ist ein Riesenproblem für Facebook", sagt der 30-Jährige. "Facebook kann sich in Wien nicht mehr hinter der irischen Datenschutzbehörde verstecken. Wenn die Gerichte festhalten, dass Facebook illegal Daten nutzt, muss das gesamte Geschäftsmodell von Facebook an europäisches Recht angepasst werden."

 Im Sommer will Max Schrems als Privatperson klagen.

Im Sommer will Max Schrems als Privatperson klagen.

Foto: dpa, pt fgj

Das Verfahren soll große Teile des Geschäftsmodells infrage stellen und deshalb versuchte Facebook es jahrelang zu blockieren. Rückblick: Schrems hatte schon 2011 in Irland Beschwerde gegen Facebook eingelegt, wo das Unternehmen seinen europäischen Sitz hat. Er wirft dem Netzwerk Datenschutzverstöße vor, fordert Unterlassung und Schadensersatz.

Für Schrems wird der Verbraucherschutz nun eingeschränkt

Da die irische Datenschutzbehörde binnen drei Jahren nicht entschied, zog Schrems 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigkeiten gestritten. "Dass der EuGH den Weg einer Verbraucherklage nach den vielen Jahren geebnet hat, ist ein erster Schritt und macht uns froh. In Irland ist es einfach unmöglich, mit Facebook vor Gericht zu kommen", sagt der Jurist.

Dass nach über drei Jahren Blockade nun endlich Klarheit herrsche und er zumindest als Privatperson klagen dürfe, mache ihn "happy". Doch das Urteil habe dafür den Verbraucherschutz extrem eingeschränkt, indem die Definition "Verbraucher" durch das Gericht neu definiert wurde - zuungunsten des Verbrauchers.

Der 30-Jährige erklärt an Beispielen, wie Verträge nun geschlossen werden: "Ein Zweitbesitzer eines Dieselgate-VWs ist jetzt nicht mehr 'Verbraucher‘, weil er nicht der ursprüngliche Vertragspartner von VW ist. Wenn jemand im Supermarkt verdorbenes Essen gekauft hat und ein Familienmitglied deswegen erkrankt, ist dieses nicht mehr 'Verbraucher‘, weil es nicht den Vertrag geschlossen hat. Wenn sie ein auf Amazon bestelltes Geschenk bekommen haben, dann müssen sie jetzt am Sitz von Amazon in Luxemburg klagen, weil sie als Beschenkter keinen direkten Vertrag mit Amazon haben und daher nicht mehr 'Verbraucher‘ sind. Das ist vollkommen absurd und eine sehr weltfremde Definition eines schutzwürdigen Verbrauchers. Ich muss leider sagen, dass die Argumente des EuGH nicht nachvollziehbar sind."

Zukünftige Bundesregierung ist gefordert

Und wie geht es für die 5000 Kläger aus Deutschland weiter? Dr. Arndt Eversberg von der Roland ProzessFinanz AG in Köln sagt: "Jetzt muss der Gesetzgeber eine Lösung finden. In Deutschland ist die zukünftige Bundesregierung gefragt." Schrems meint: "Leider hat der EuGH die einmalige Chance verpasst, endlich kollektiven Rechtsschutz in Europa zuzulassen. Das war ein Elfmeter, um das Problem zu lösen, aber stattdessen wurde der Ball wieder an den Gesetzgeber zurückgespielt."

Facebook zeigte sich indes zufrieden, dass keine Sammelklage zugelassen worden sei. Man freue sich darauf, die Angelegenheit beizulegen, teilte eine Sprecherin mit.

(gaa)
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