Strafe für Volksmusik-Star wegen Drängelns: Fahrverbot für Stefan Mross
zuletzt aktualisiert: 26.09.2000 - 16:15Bayreuth (AP). Der aus dem Fernsehen bekannte Trompeter Stefan Mross ist am Dienstag von einem Amtsrichter in Bayreuth wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 20.000 Mark Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot verurteilt worden. Der 24-jährige Trompeter aus Oberbayern war bei der nur 15-minütigen Verhandlung nicht anwesend. Sein Rechtsanwalt Werner Hartl zeigte sich mit dem Urteil zufrieden und sagte, er verzichte auf Rechtsmittel.
Mross war im Dezember 1998 auf der Autobahn A 9 bei Bayreuth "geblitzt" worden, weil er zu dicht an ein vor ihm fahrendes Auto herangefahren war. Es stellte sich heraus, dass er ohne Fahrerlaubnis war, weil das Amtsgericht Cottbus ihm wegen überhöhter Geschwindigkeit ein vierwöchiges Fahrverbot erteilt hatte.
Sein Anwalt sagte vor Gericht, Mross habe seinerzeit gegen das Fahrverbot Einspruch eingelegt und daher geglaubt, weiter fahrberechtigt zu sein. Mross habe den Brief selbst am Computer verfasst, abgeschickt habe ihn aber sein Vater, der die Fanpost des Stars bearbeite. Der Einspruch war nicht beim Amtsgericht Cottbus angekommen.
Richter Egmond Feuerabendt erklärte, es sei nicht widerlegbar, dass Mross in gutem Glauben gehandelt habe. Daher handle es sich nicht um vorsätzliches, sondern nur um fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis. Mross hätte aber überprüfen müssen, ob das Schreiben angekommen sei, kritisierte der Richter.
Er verurteilte den Trompeter zu 40 Tagessätzen von je 500 Mark nebst Fahrverbot. Die Höhe der Tagessätze wurde geschätzt, da der Verteidiger keine Angaben zum Einkommen von Mross machte.
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