Wenn der Steuerberater eingeschaltet werden muss: Falscher Steuerbescheid: Finanzamt muss Kosten übernehmen
zuletzt aktualisiert: 28.09.2000 - 06:48Köln (AP). Mehr als ein Drittel der vom Fiskus verschickten Steuerbescheide ist nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler falsch. Wer sich unkorrekt behandelt sieht, kann einen Steuerberater damit beauftragen, gegen das Amtspapier vorzugehen und Einspruch einzulegen. Was viele nicht wissen: Man kann vom Finanzamt eine Kostenerstattung dafür verlangen. Darauf macht die OVB-Allfinanzberatung unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin aufmerksam.
Im konkreten Fall war ein Unternehmer vor Gericht gezogen, der während des Geschäftsjahres Verluste eingefahren hatte und diese in seiner Steuererklärung auch so angab. Der zuständige Finanzbeamte widmete die roten Zahlen allerdings in Gewinne um - und forderte vom Firmenchef eine Steuernachzahlung in sechsstelliger Höhe. Dagegen setzte sich der Betroffene mit Hilfe eines Steuerberaters zur Wehr. Die Berliner Richter gaben ihm Recht und sprachen ihm eine Erstattung seiner daraus entstandenen Kosten zu. Darüber hinaus betonten sie, dass die Finanzverwaltung grundsätzlich zuerst Rücksprache nehmen müsse, bevor sie einen Steuerbescheid ausstellt, der gravierend von den Angaben in der Steuererklärung abweicht.
(Aktenzeichen: Landgericht Berlin, 13 O 19/97).
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