DSDS-Sieger Severino Seeger muss nicht ins Gefängnis

Frankfurt/Main · Der Sieger von "Deutschland sucht den Superstar" ist nun verurteilter Betrüger, muss aber nicht in Haft. Er hat den alten Damen, die er über den Tisch zog, Wiedergutmachung zugesagt. RTL geht auf Distanz.

 DSDS-Gewinner Severino Seeger im Gerichtssaal in Frankfurt. Der Sänger wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

DSDS-Gewinner Severino Seeger im Gerichtssaal in Frankfurt. Der Sänger wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Foto: dpa, brx fdt

RTL-"Superstar" Severino Seeger (28) ist wegen Betrügereien an alten Damen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt verhängte am Dienstag ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung. Seeger hatte dort ein Geständnis abgelegt. Er habe "zu spät gemerkt, dass dies der falsche Weg war", sagte der 28-Jährige aus dem hessischen Wächtersbach. Der Sänger kündigte an, den Schaden wieder gutzumachen. Das Gericht sah gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug als erwiesen an.

RTL ging nach dem Urteil auf Distanz zu dem diesjährigen Gewinner der Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS). "Er wird bei uns ab sofort keine weitere Plattform mehr bekommen." Die 500.000 Euro Preisgeld würden ihm nicht aberkannt. Das Publikum habe gewählt.

Seeger: "Ich war dumm"

Seeger handelte als Teil einer Bande und wurde wegen acht Einzeltaten verurteilt. Ein Cousin habe ihn zum Mitmachen "manipuliert", sagte der 28-Jährige. "Ich hab' Ja gesagt, weil ich einfach dumm war." Die Bande soll in den Jahren 2012 und 2013 ältere Frauen aufgesucht und von diesen die Scheckkarte mitsamt Geheimnummer ergaunert haben.

Seeger erklärte sich bereit, nicht nur den von ihm persönlich verursachten, sondern den gesamten Schaden in Höhe von 101.000 Euro zu begleichen. Dazu will der 28-Jährige Teile seines DSDS-Preisgelds in Höhe von 500.000 Euro einsetzen, das er Mitte Mai gewonnen hatte.

Bereits die Staatsanwältin hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen, weil von einer guten Zukunftsprognose auszugehen sei. Das Gericht rechnete dem "Superstar" seine Mithilfe bei der Aufklärung der rund 50 Straftaten der zehnköpfigen Betrügerbande an.

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RTL distanziert sich

Ebenso wirkte sich die versprochene Wiedergutmachung positiv aus. "Über den selbst angerichteten Schaden in Höhe von rund 25.000 Euro hinaus wäre Seeger dazu zivilrechtlich gar nicht verpflichtet gewesen", sagte der Vorsitzende Richter.

RTL erklärte, erst wenn Seeger seinen Weg zurück zu rechtmäßigem und sozialem Verhalten gefunden habe, könne er "langfristig wieder in die Geschichte von DSDS aufgenommen werden", teilte ein Sprecher des Kölner Privatsenders auf Anfrage mit. Man könne aber die "Wahl von Millionen von Zuschauern" nicht nachträglich rückgängig machen. Denn: "Dieser Publikumsentscheid ist Kern des Konzepts."

(dpa)
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