Rechtsstreit wegen NS-Äußerungen Ex-Tagesschausprecherin Herman unterliegt in zweiter Instanz

Hamburg (RPO). Die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman ist auch in zweiter Instanz im Rechtsstreit gegen den NDR gescheitert. Das Hamburger Landesgericht wies die Klage der 50-Jährigen gegen ihre Kündigung am Mittwoch zurück.

Eva Herman bei Johannes B. Kerner
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Foto: AP/ZDF

Zwischen Herman und dem Sender habe kein festes Arbeitsverhältnis bestanden, begründete der Vorsitzende Richter Rainer Schaude das Urteil. Im Wesentlichen hätten die Sprecher der "Tagesschau" in einer Art Selbstorganisation ihre Einsätze abgestimmt und vom Chefsprecher organisieren lassen. Dass sie dabei ihre Wünsche äußern konnten, ist Schaude zufolge untypisch für ein Arbeitsverhältnis. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

In dem Berufungsverfahren klagte Herman gegen zwei Kündigungen des Senders vom 18. und 25. September 2007. Dabei war strittig gewesen, ob ein Arbeitsverhältnis bestanden oder ob es sich um ein freies Mitarbeiterverhältnis gehandelt hat. Der NDR bestritt ein Arbeitsverhältnis und war damit bereits in erster Instanz erfolgreich.

Das Hamburger Arbeitsgericht wies Hermans Klage im April 2008 mit der Begründung ab, die Sprecherin sei freie Mitarbeiterin des Senders gewesen. Diesem Urteil folgte das Landesarbeitsgericht, das seine Entscheidung in den Aussagen der "Tagesschau"-Sprecher Jan Hofer und Jens Riewa Anfang Februar und des inzwischen pensionierten "Tagesschau"-Sprechers Jo Brauner am Mittwoch begründet sah.

Herman war 2007 wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Zeit in die Kritik geraten. Der NDR hatte sich daraufhin nach fast 20 Jahren von ihr getrennt. Neben ihrer Klage auf Wiedereinstellung will die 50-Jährige ferner prüfen lassen, ob der Sender zu Schadenersatz verpflichtet ist.

(DDP)
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