Berlin/Köln Fall Böhmermann: Gutachten bleibt unter Verschluss

Berlin/Köln · Die interne juristische Einschätzung der Bundesregierung zum Schmähgedicht des TV-Satirikers Jan Böhmermann (35) darf nicht veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Richter wiesen einen Eilantrag des "Tagesspiegels" in Teilen ab, mit dem die Zeitung erreichen wollte, Einzelheiten zu dem Vermerk zu erfahren (Az.: VG 27 L 324.16). Die Richter sahen in einer Veröffentlichung die Gefahr einer Vorverurteilung Böhmermanns, berichtet die Zeitung.

Allerdings habe das Auswärtige Amt (AA) Auskunft zu einigen Details zum Zustandekommen des Kurzgutachtens geben müssen. Gegen den inzwischen rechtskräftigen Beschluss von Ende Juli sei von keiner Seite Rechtsmittel eingelegt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Gegen Böhmermann läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Es geht um Gedicht des TV-Moderators über den Staatschef, das Ende März für Wirbel gesorgt hatte.

Wie der "Tagesspiegel" berichtet, ging es in der Stellungnahme um die Strafbarkeit Böhmermanns nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs wegen der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten. Die Türkei hatte ein Strafverfahren auf Basis dieses Paragrafen gefordert. Die Bundesregierung ermächtigte daraufhin die deutsche Justiz, gegen den Satiriker entsprechend zu ermitteln.

(dpa)
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