Köln Gottschalk - der Doppelverdiener

Köln · "Normale" Arbeitnehmer dürfen nicht gleichzeitig von zwei Stellen Gehalt kassieren, erklärt ein Jurist.

Seinen letzten Arbeitstag als Moderator von "Gottschalk live" hatte Thomas Gottschalk am 6. Juni 2012. Drei Monate später nahm der Entertainer neben Dieter Bohlen und Michelle Hunziker in der Jury von "Das Supertalent" bei RTL Platz. Eigentlich hätte er zu diesem Zeitpunkt noch für die ARD vor der Kamera stehen sollen, doch die Intendanten machten von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und stellten die Sendung wegen mangelnden Erfolgs ein. Eine von der ARD geforderte Quote von im Schnitt zehn Prozent hatte die Show nach der Pilotfolge nie wieder erreicht. Laut WDR hätte es die Möglichkeit gegeben, Gottschalk, der für sein Engagement insgesamt rund fünf Millionen Euro bekommen haben soll, ohne erneute Honorarzahlungen in einem anderen Format einzusetzen. Doch man habe keines gefunden, das gepasst hätte, teilte der Kölner Sender mit.

Doch wie passt es zusammen, dass Gottschalk sein vertraglich vereinbartes volles Honorar bekam, das laut WDR dem einer "exklusiven Zusammenarbeit" entsprach, obwohl er dann "unmittelbar" nach dem Show-Aus für einen anderen Sender tätig war? Laut einem Düsseldorfer Arbeitsrechtler sind solche Vorgänge nicht unüblich: "Es gibt auch im ,Arbeitsleben' Verträge, bei denen dem Vertragspartner die Vergütung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gezahlt wird, wenn sich der andere von ihm vorzeitig trennt", erklärt Christoph Burgmer. Das finde man häufiger bei Geschäftsführern und Vorständen. "Es erleichtert die Trennung und vermeidet Verhandlungen über die Höhe etwaiger Abfindungs- oder Schadenersatzzahlungen sowie langwierige und aufwendige Gerichtsverfahren", erläutert Burgmer. Im Fußball hingegen ist es meist so, dass Zahlungen eines alten Vereins wegfallen oder sich verringern, wenn ein Trainer einen neuen Arbeitgeber findet. Kritisch wäre es, wenn Gottschalk bei RTL unterschrieben hätte, während er noch "exklusiv" für den WDR tätig war. Über den Zeitpunkt des Abschlusses macht RTL keine Angaben: "Zu Vertragsdetails äußern wir uns grundsätzlich nicht", heißt es dort.

Bei "normalen" Arbeitnehmern gilt meist die Regel, dass sich der Arbeitnehmer auf die Restgehaltszahlungen des Altarbeitgebers das anrechnen lassen muss, was er im gleichen Zeitraum bei einem neuen Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verdient. Das ist in Paragraf 615 BGB geregelt. Angenommen, jemand wird bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses freigestellt und erhält noch Gehalt in Höhe von 3000 Euro beim alten Arbeitgeber. Gleichzeitig hat er bereits eine neue Arbeitsstelle und verdient dort für den gleichen Zeitraum 2500 Euro. In diesem Fall müsste der alte Arbeitgeber nur noch 500 Euro auszahlen, der Rest wird angerechnet. "Ein Doppelverdienst ist für solche Fälle gesetzlich nicht vorgesehen", macht Burgmer deutlich.

(RP)
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