"Hart aber fair" mit Frank Plasberg Wenn Täter nach dem Urteilsspruch noch lachen

Düsseldorf · Aufwühlendes Thema bei "Hart aber fair": Am Beispiel der Raser von Köln - Bewährung obwohl ein Mädchen starb - fragt Plasberg: Sind die Urteile unserer Justiz zu lasch? Gleich mehrere Aussagen lassen einem den Atem stocken.

Köln: Trauer um Opfer illegaler Autorennen
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Illegale Autorennen 2015: Kölner trauern um Opfer

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Foto: dpa, obe fdt

Darum ging's

Das Thema bei Plasberg lautet "Bewährung für Täter, lebenslang für Opfer — urteilen unsere Richter zu lasch?" Die Sendung knüpft an das Urteil gegen die Raser von Köln vom vergangenen April an. Ein Rennen mit getunten Autos endete mit dem Tod einer 19-jährigen Radfahrerin. Die Täter kamen mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Urteil des Kölner Landgerichts sorgte bundesweit für Empörung.

Darum ging's wirklich

Recht und Gerechtigkeit, Genugtuung und Rache. Ein Klassiker aus dem Gerichtssaal. Insbesondere in Strafprozessen können Gerichtsurteile oftmals keine Gerechtigkeit herstellen, weil sie das Geschehene nicht zurückdrehen können. Familien leiden unter dem Verlust ihrer Kinder ein Leben lang, ähnlich ergeht es Einbruchsopfern. Strafen bieten bestenfalls zwei Chancen: Genugtuung für die Opfer und Buße für die Täter.

Die Runde

  • Fritz Schramma, ehemaliger Kölner Oberbürgermeister. Sein Sohn wurde im Jahr 2001 Opfer von Rasern. Für ihn und seine Familie unerträglich: Die Täter zeigten vor Gericht keine Regung, lachten nach dem Urteilsspruch.
  • Ingo Lenßen, Fachanwalt für Strafrecht, schon öfter bei Plasberg zu Gast. Nach seiner Ansicht ist mit Wegsperren keinem geholfen, denn im Knast sei noch niemand besser geworden. Gerichte sollen versuchen, Täter zu resozialisieren.
  • Gabriele Karl vom Verein "Opfer gegen Gewalt". Ihre Tochter wurde von einem mehrfach angezeigten Sexualstraftäter getötet.
  • Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Seine Überzeugung: Gerichte müssen bewusst Abstand vom Leid der Opfer nehmen und für ihr Urteil alle Aspekte eines Falls berücksichtigen.
  • Joachim Lenders, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Hamburg, schon öfter bei Plasberg zu Gast. "Die Verurteilungspraxis bei Einbrechern ist lasch, wirklichkeitsfremd und skandalös." Manche Urteile hätten den Beisatz "im Namen des Volkes" nicht verdient.

Frontverlauf

Am Pranger steht vor allem der unglücklich agierende Richter-Präsident. Er ist der einzige, der keine härteren Strafen fordert. Mehrfach versucht er zu relativieren. "Bewährung ist nichts Flauschiges, es kommt auf die Auflagen an." Fälle fahrlässiger Tötung seien im Gegensatz zu einem Banküberfall besonders schwierig zu bewerten.

Der Rest der Runde ist mehr oder weniger einhellig für härtere Strafen. Auch weil Täter Bewährungsstrafen oftmals wie einen Freispruch empfänden. "Die zeigen keine Einsicht, keine Reue", erzählt Opfer-Expertin Karl aus ihren Erfahrungen mit Hunderten von Fällen. Die Folge aus der Sicht von Polizist Lenders: "Viele Menschen verlieren den Glauben an die Rechtsprechung".

Fachanwalt Lenßen stellt die derzeit geltenden Mindeststrafen in Frage: "Warum fangen wir nicht an darüber nachzudenken, dass Raser drei Jahre aufwärts bekommen?" Schramma appelliert an den Vorsitzenden des Richterbundes: "Herr Präsident, diskutieren Sie mit Ihren Kollegen, dass sie den Wert eines Menschenlebens mehr in die Waagschale werfen und sich nicht so sehr auf die Täter konzentrieren."

Empörung des Abends

Diese Szene lässt sicher vielen Zuschauern den Atem stocken: Plasberg erinnert an die Aussage eines Polizisten vor Gericht. Demnach hatte der Fahrer die Polizei bei der Unfallaufnahme aufgefordert, mit der Kreide aufzupassen, seine Autofelgen hätten 3000 Euro gekostet. Gerade vorher war das Opfer in den Straßengraben geschleudert worden.

Fassungslosigkeit im Studio. Richter Gnisa erklärt, dass eine solche Äußerung durchaus in ein Urteil miteinbezogen werden muss, dabei gehe es um die richtige Einschätzung des Täters. Es geht um die Frage, ob der die Tat bereue. Dafür seien allerdings nicht nur Äußerungen am Tatort entscheidend, sondern die gesamte Aufarbeitung des Falles. Wieder relativiert er. "Am Tatort kann es auch zu spontanen Fehläußerungen kommen."

Gegenrede des Kollegen Lenßen: "Ich finde, da kann man überhaupt nicht mehr drüber diskutieren. Als Strafverteidiger muss ich sagen: Wenn ich das in der Akte lesen würde, würde es mir eiskalt den Rücken runterlaufen. Ich wüsste, ich bräuchte den Antrag auf Bewährung gar nicht mehr stellen."

Doch dann Tumult, alle reden durcheinander, vorneweg Richter Gnisa. Er habe noch keinen Strafverteidiger erlebt, der in so einer Situation keinen Antrag auf Bewährung gestellt habe. Damit habe sich Lenßen billigen Applaus abgeholt, würde aber in Wirklichkeit ganz anders handeln.

Gänsehaut des Abends

Lenßen erzählt, wie er sich eine gelungene Aufarbeitung eines solchen Tötungsfalls vorstellt. Ein Mandant von ihm, ein Familienvater, habe versucht sich umzubringen, weil er mit einer Raserfahrt ein Kind getötet hatte. Noch vor dem Prozess habe er eine bewegende Begegnung zwischen ihm und der Mutter des Opfers auf den Weg gebracht.

Diese Schilderung steht im denkbar krassestem Kontrast zu einer Mitteilung eines Zuschauers, die im späteren Verlauf der Sendung vorgelesen wird: "Wenn ich der Vater wäre, ich hätte mich gerächt."

Zitat des Abends

"Was vermitteln wir eigentlich jungen Leuten — und jetzt haben wir so viele Fremde im Land — über den christlichen Wert des Lebens, wenn man bei uns Leute umbringen darf, und dann geht man heim und es ist gut?"

Spannende Erkenntnis

Plasberg berichtet von einer Gesetzesneuerung aus der Schweiz. Rasern drohen dort seit 2013 pauschal zwei Jahre Fahrverbot und ein Jahr Gefängnis. Zwei Fahrer, die einen Familienvater totfuhren, wurden zu sieben und siebeneinhalb Jahren verurteilt. Seitdem ist die Zahl der Fälle um 50 Prozent zurückgegangen.

Erkenntnis

Recht kann schreiend ungerecht sein. Für ein Urteil spielt die Reue des Täters eine entscheidende Rolle. Manche Angeklagte sind durch ihr schlechtes Gewissen genug bestraft, andere lässt selbst der Tod eines Menschen kalt. Die Verrohung solcher Menschen ist die wahre erschreckende Erkenntnis dieses Abends.

(pst)
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