Lizenz erforderlich Internet-Lottoziehung rechtswidrig?

Hannover/Düsseldorf · Ärger mit der neuen Lotto-Show im Internet: Die Landesmedienanstalten in Deutschland betrachten das Nachfolgeformat der Fernsehziehung auf der Internetseite "Lotto.de" als rechtswidrig.

Die neuen Lotto-Feen
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Foto: dpa, Oliver Dietze

Bei der Übertragung zweimal die Woche handele es sich rechtlich gesehen um Rundfunk und dafür sei eine Lizenz erforderlich, die der deutsche Lotto-Block aber nicht habe und die man ihm auch nicht erteilen könne, sagte der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, Jürgen Brautmeier, der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte einen Bericht des "Hamburger Abendblatts" (Montag). Brautmeier spricht für die 14 deutschen Landesmedienanstalten.

Ein Sprecher der zuständigen Gesellschaft Lotto Niedersachsen sagte am Montag, dass man sich bereits mit der Landesmedienaufsicht in Niedersachsen abstimme. Ende Juni wurden die 49 Kugeln nach fast 50 Jahren zum letzten Mal vor TV-Kameras gezogen. Seitdem strahlt der Deutsche Lotto-Block die Ziehung im Internet aus. Das neue Lotto-Studio steht in Saarbrücken.

(dpa)
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