Schmähkritik Böhmermann akzeptiert einstweilige Verfügung nicht

Mainz/Berlin · Jan Böhmermanns Anwalt hält die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg für "eklatant falsch". Dem Gericht seien schwere handwerkliche Fehler unterlaufen. Er will Erdogan nun eine Frist setzen lassen - und den türkischen Präsidenten unter Druck.

Wer ist Jan Böhmermann? Der ZDF-Satiriker und Moderator im Porträt
19 Bilder

Das ist Jan Böhmermann

19 Bilder
Foto: dpa/Christophe Gateau

Der Satiriker will die einstweilige Verfügung gegen sein Gedicht "Schmähkritik" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht hinnehmen. Dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, sagte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Schertz will dem türkischen Präsidenten über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen. Innerhalb dieser Zeit müsse Erdogan dann eine sogenannte Hauptsacheklage erheben. Sollte er das nicht tun, verfalle die Verfügung. Notfalls wolle er auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Schertz an.

Jan Böhmermann – seine größten Aufreger im Überblick
11 Bilder

Jan Böhmermann – seine größten Aufreger

11 Bilder
Foto: Screenshot Youtube

Denkbar ist, dass sogar Erdogan rechtlich gegen die einstweilige Verfügung vorgeht. Der am Dienstag verkündete Beschluss müsse allerdings noch förmlich zugestellt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Erst dann laufe für Erdogan eine zweiwöchige Frist, eine sofortige Beschwerde einzureichen, weil sein Antrag teilweise zurückgewiesen wurde.

Böhmermanns Anwalt Schertz nannte die einstweilige Verfügung "eklatant falsch". Das Gericht habe zwar festgestellt, dass das Gedicht ein Kunstwerk sei, es dann aber zerlegt, um Teile davon isoliert zu verbieten. Außerdem habe das Gericht den Zusammenhang außer acht gelassen. Der Satiriker habe in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" Ende März zeigen wollen, was erlaubt sei und was nicht und wo die Grenzen zur Schmähkritik lägen.

Böhmermann darf nach der Entscheidung des Landgerichts vom Dienstag die "schmähenden und ehrverletzenden Passagen" seines Gedichts über den türkischen Präsidenten nicht mehr wiedergeben. Im Fall einer Zuwiderhandlung droht nach Angaben des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Ob es unabhängig von der einstweiligen Verfügung außerdem zu einem Prozess kommt, bei dem sich Böhmermann wegen Beleidigung verantworten muss, ist offen. Eine Prognose, wann darüber entschieden wird, sei derzeit nicht möglich, teilte die Staatsanwaltschaft Mainz am Mittwoch auf Anfrage mit. "Ganz kurzfristig wird dies jedoch nicht der Fall sein."

Eine Vernehmung des TV-Moderators und Satirikers sei jedoch nicht geplant, da er inzwischen von einem Anwalt vertreten werde. Böhmermann droht im Fall einer Verurteilung eine Strafe auf Grundlage des Paragrafen 185 des Strafgesetzbuchs wegen Beleidigung und nach Paragraf 103 wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes.

(crwo/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort