Der Fall Jan Böhmermann Eine Frage der Freiheit

Berlin · Die Bundesregierung steht vor einer Entscheidung, um die sie nicht herumkommt: Sie allein bestimmt, ob es zu einer Strafverfolgung gegen den Satiriker Jan Böhmermann kommt oder nicht. So will es das Gesetz.

Wer ist Jan Böhmermann? Der ZDF-Satiriker und Moderator im Porträt
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Das ist Jan Böhmermann

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Foto: dpa/Christophe Gateau

Die Schmähkritik des Satirikers Jan Böhmermann gegen den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan hat sich zur Staatsaffäre ausgeweitet. Nun muss die Bundesregierung eine heikle Entscheidung treffen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Auf welcher Rechtsgrundlage fordert die Türkei eine Strafverfolgung?

Das Strafgesetzbuch sieht in Paragraf 103 vor, dass die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet wird. Das ist saftig: Beleidigungen unter Normalbürgern werden mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet, wie Paragraf 185 des Strafgesetzbuches vorsieht. Den speziellen Paragrafen zur Beleidigung von Staatsoberhäuptern gibt es zum Schutz der völkerrechtlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und anderen Nationen.

Erdogan war zur Zeit der Schmähkritik nicht in Deutschland. Wieso kann er dennoch Strafverfolgung verlangen?

Staatsoberhäupter spielen eine besondere Rolle: Wer das Staatsoberhaupt einer anderen Nation öffentlich in den Dreck zieht, beleidigt nicht nur einen einzelnen Menschen wie im Falle des Paragrafen 185, vielmehr die gesamte Nation, für die der Attackierte steht. Deshalb stellt Paragraf 104 Strafgesetzbuch zum Beispiel auch das öffentliche Verbrennen oder Besudeln einer von einem fremden Staat gehissten Flagge unter Strafe.

Die Bedingungen für eine Strafverfolgung wiederum regelt Paragraf 104a des Strafgesetzbuchs. Demnach müssen die Staaten diplomatische Beziehungen unterhalten. Das andere Land muss in seiner Rechtsordnung einen ähnlichen Strafrechtsparagrafen haben. Zudem muss das Land die Strafverfolgung verlangen, was ja geschehen ist (am Montag stellte Erdogan selbst zudem Strafantrag gegen Böhmermann wegen Beleidigung). Und es bedarf der Ermächtigung durch die Bundesregierung zur Strafverfolgung.

Wer in der Bundesregierung entscheidet darüber, ob es zu einer Strafverfolgung Böhmermanns kommt?

Zuständig ist das Auswärtige Amt. Nachdem die Debatte um die Schmähkritik aber derart hohe Wellen geschlagen hat, wird die Entscheidung wohl am Ende im Kanzleramt fallen. Nach Informationen aus Regierungskreisen trafen sich am Montag Staatssekretäre von Außen- und Justizministerium sowie aus dem Kanzleramt — bislang ohne Ergebnis. Regierungssprecher Steffen Seibert kündigte an, dass die Entscheidung "einige Tage" in Anspruch nehmen werde. Aus der Türkei wurde am Montag nachgelegt: Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus warf Böhmermann vor, ein "schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begangen zu haben. Das Gedicht habe "alle Grenzen der Schamlosigkeit übertroffen".

Warum ist die Entscheidung über eine Strafverfolgung politisch so heikel?

In der Öffentlichkeit könnte es als Kotau vor der Türkei wahrgenommen werden, wenn die Bundesregierung dem Ansinnen nachgibt und den Fall der Justiz überlässt, anstatt auf Kunst- und Meinungsfreiheit zu verweisen. So sieht dies etwa Grünen-Chef Cem Özdemir. "Über Geschmack und Geschmacklosigkeit lässt sich trefflich streiten. Worüber sich allerdings nicht streiten lässt, ist die Presse- und Meinungsfreiheit", sagte Özdemir unserer Redaktion. Die Bundesregierung habe sich im Fall Böhmermann in eine peinliche Lage manövriert: "Doch das bietet auch die Chance, Haltung zu beweisen und Richtung Türkei zu demonstrieren, was uns Presse- und Meinungsfreiheit wert sind."

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Ansgar Heveling (CDU), ist anderer Ansicht. "Wir sollten auf die Stärke unseres Rechtsstaates vertrauen. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass der unabhängigen Justiz die Möglichkeit gegeben wird, zu überprüfen, ob die Äußerungen von Herrn Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten als Schmähkritik den Tatbestand der Beleidigung eines Staatsoberhauptes erfüllen", sagte Heveling. "Eine solche Überprüfung wäre ein Signal dafür, dass wir solche Streitfragen unserer unabhängigen Justiz überlassen. Unsere Rechtsprechung gilt dabei seit jeher als sehr meinungs- und kunstfreiheitsfreundlich. Ich gehe davon aus, dass es nicht zu einer Verurteilung kommen wird."

Die Kanzlerin ist in der Euro-Krise im europäischen Ausland oft mit Hitler-Bart und SS-Uniform gezeigt worden. Ist sie dagegen vorgegangen?

Nein. Es gab damals in der Koalition zwar Unmut über diese Art der Kritik an Merkels Euro-Politik. Juristische Schritte unternahm die Regierung aber nicht.

Wird Böhmermann mit einer hohen Strafe rechnen müssen, wenn es zu einem Verfahren gegen ihn kommt?

Eher nicht. Das Grundrecht auf Kunst- und Meinungsfreiheit wird in Deutschland sehr hochgehalten. Ein Beispiel ist der ursprünglich von Kurt Tucholsky stammende Satz "Soldaten sind Mörder", mit dem sich das Verfassungsgericht in den 80er und 90er Jahren mehrfach befassen musste. Das höchste Gericht sah den Satz jeweils von der Meinungsfreiheit gedeckt. Allerdings muss man bedenken, dass die Meinungsfreiheit weitreichender ist, wenn nicht Einzelpersonen im Fokus stehen, sondern Gruppen insgesamt attackiert werden.

Welche spektakulären Fälle der Satire gibt es, die nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind?

Der damalige bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß ging in den 80er Jahren erfolgreich gegen einen Karikaturisten vor, der ihn als kopulierendes Schwein gezeichnet hatte. Strafe: 3000 Mark. 1993 hob die Satirezeitschrift "Titanic" ein Foto des damaligen SPD-Chefs Björn Engholm auf den Titel. Engholms Kopf war in das Badewannen-Foto des toten Uwe Barschel montiert worden. Darunter die Zeile: "Sehr komisch, Herr Engholm". Das Oberlandesgericht Hamburg entschied damals, das sei eine schwer beeinträchtigende Persönlichkeitsverletzung. "Titanic" musste 40.000 Mark Strafe zahlen.

(qua)
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